Cities
Ein kleiner schwarzer und brauner Dackel steht auf einer Holzoberfläche.

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Grundsätzlich ist jeder Hund, der über 3 Monate alt ist, in der Gemeinde anzumelden!

Bei der Anmeldung sind folgende Daten erforderlich:

- Kontaktdaten des Tierhalters

- Name, Geschlecht, Rasse und Alter des Hundes

- Chipnummer

- Animaldata Registrierungsnummer

- Haftpflichtversicherung/Polizze

- Hundekundenachweis

- sämtliche Nachweise über Ausbildungen, die mit ihrem Hund gemacht wurden, falls es sich um keinen Welpen handelt

Für jeden Hund ist eine Hundeabgabe auf Basis des Steiermärkischen Hundeabgabegesetz 2013 zu bezahlten.

Bei Vorlage aller oben angeführten Unterlagen ist die Abgabe begünstigt und beträgt pro Hund
€ 60,00 pro Jahr.

Bei unvollständiger Vorlage erhöht sich die Abgabe auf € 120,00.

Wichtige Infos nach § 3b „Halten von Tieren“ des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes (StLSG) i.d.g.F.:

- Der Halter/die Halterin hat sein/ihr Tier auf eine Weise zu besichtigen, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

- Der Halter/die Halterin hat dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, stark frequentierte Bereiche, wie Geh- und Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

- Der Hund ist an öffentlichen zugänglichen Orten an der Leine zu führen, sowie mit einem Maulkorb zu versehen, damit die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

- In öffentlichen Parkanlagen ist der Hund jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiese gekennzeichnet und eingezäunt sind.

- Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen, noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.

- Eine Ausnahme des Maulkorb- und Leinenzwanges gilt für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung entgegenstehen. Insbesondere zählen hierzu Jagd-, Therapie- und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive, des Militärs und Rettungshunde.

- Der Halter/die Halterin des Hundes hat für diesen eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme in der Höhe von € 725.000,00 abzuschließen. Diese kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder dergleichen gegeben sein.

Bei Übertretung dieser gesetzlichen Bestimmungen können Geldstrafen bis zu € 2.000,00 von der Bezirksverwaltungsbehörde an den Besitzer/die Besitzerin verhängt, oder dem Besitzer/der Besitzerin der Hund auch entzogen werden.