Bauvorhaben
Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.
Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:
§ 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
§ 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
§ 21 Meldepflichtige Vorhaben
Hier finden Sie alle Checklisten sowie die Formulare für ihr Bauansuchen: bauansuchen-stmk.at