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Eine Kirche mit einem Turm und einem Kreuz steht auf einem Friedhof, umgeben von einem Weg, Grabsteinen und Pflanzen. Solarmodule sind auf den Dächern der Gebäude im Hintergrund zu sehen.

Bestattungsformen

Die Wahl der Bestattungsart hängt davon ab, ob die/der Verstorbene zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung getroffen hat. Wenn es keine Verfügung gibt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen.

Erdbestattung

Die Erdbestattung kann auf Friedhöfen in verschiedenen Grabarten erfolgen: Einzel-, und Familiengräber oder Grüfte (gemauerte Grabstelle). Die Friedhöfe in Waidhofen an der Thaya und Puch werden durch die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya verwaltet. Es gibt aber auch Friedhöfe, die durch ein Pfarramt verwaltet werden.

Die Städt. Bestattung bietet eine Auswahl an Särgen an. Die Verabschiedung mit dem Sarg ist in der Stadtpfarrkirche (mit Konduktfahrt zum Friedhof) oder in der Friedhofskapelle möglich.

Feuerbestattung

Die Überführung der/des Verstorbenen in ein Krematorium wird durch die Städtische Bestattung durchgeführt. Die/der Verstorbene muss in einem Sarg eingeäschert werden. Das Vermischen der Asche mehrerer Personen ist ausgeschlossen. Die Entnahme einer symbolischen Menge von der Asche durch das Krematorium ist möglich. Urnen sind in einer Bestattungsanlage (Friedhof, Urnenhain) zu bestatten. Außerhalb eines Friedhofes darf eine Urne nur mit Genehmigung der dafür zuständigen Behörde (Bürgermeister der Gemeinde, in dem sich das betroffene Grundstück befindet) beigesetzt werden.

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung mit einem Sarg stattfinden oder danach mit der Urne.

Bei einer Naturbestattung wird die Asche der/des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne in speziellen Naturbestattungsanlagen bestattet. Die Pflege des Grabplatzes wird dabei von der Natur übernommen.

Weitere Informationen stehen Ihnen auch auf oesterreich.gv.at zur Verfügung: Information bei Todesfall