Um ein Gebäude, die sich darin aufhaltenden Personen und angeschlossenen Geräte vor einem Blitzschlag und dessen Folgeschäden zu schützen, gibt es eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen.
Ein vollständiger Blitzschutz umfasst einen inneren und einen äußeren Blitzschutz.
Äußerer Blitzschutz: besteht aus einer Fangeinrichtung, einer Ableitungsanlage und einer Erdungsanlage.
Die Fangeinrichtung ist eine witterungsfeste Metallvorrichtung, die als höchster Punkt an dem schützenden Objekt oder Gebäude angebracht wird, und so den Blitzschlag einfangen kann.
Über die Ableitungsanlage wird der eingefangene Blitzstrom sicher am Gebäude vorbeigeführt und anschließend über die Erdungsanlage in den Erdboden abgeleitet.Innerer Blitzschutz: Darunter versteht man Maßnahmen gegen Überspannung. Dazu zählen Überspannungsableiter und Potentialausgleiche.
Ein Überspannungsableiter ist ein Gerät zum Abfangen gefährlicher Überspannung in elektrischen Leitungen und Geräten.
Über den Potentialausgleich werden alle elektrischen leitenden Teile miteinander verbunden und auf einer Haupterdungsschiene zusammengeführt. Dadurch werden die unterschiedlich elektrischen Potentiale ausgeglichen und im Fehlerfall kann die auftretende Überspannung in die Erde abgeleitet werden.
Der innere Blitzschutz ist gesetzlich vorgeschrieben, der Äußere nur bei gewerblichen Bauten und Mietobjekten. Im privaten Bereich wird mit dem Kunden individuell, und je nach Blitzdichte im Ortsgebiet entschieden, welche Maßnahmen notwendig sind.