Checklisten für Bauvorhaben
Bauvorhaben in der Steiermark - Checklisten u. Formulare
Grundlagen
Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für Ihre Vorhaben.
Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:
§ 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
§ 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
§ 21 Meldepflichtige Vorhaben
Unter dem oberhalb angeführten Link finden Sie zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten, in welchen die
gesetzlichen Grundlagen,
die Anforderungen während der Baudurchführung und
die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung
beschrieben sind.
Somit können Sie, wenn Sie wollen, bereits vor dem Besuch am Bauamt abschätzen, welche Unterlagen die Behörde von Ihnen voraussichtlich verlangt wird, bzw. wie umfangreich Ihr Projekt eigentlich ist und ob Sie einen Planer benötigen oder eine einfache Baumitteilung (§21 Meldepflichtige Vorhaben) ausreicht.