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Checklisten für Bauvorhaben

Bauvorhaben in der Steiermark - Checklisten u. Formulare

Grundlagen

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für Ihre Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:

  • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben

  • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren

  • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

Unter dem oberhalb angeführten Link finden Sie zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten, in welchen die

  • gesetzlichen Grundlagen,

  • die Anforderungen während der Baudurchführung und

  • die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung

beschrieben sind.

Somit können Sie, wenn Sie wollen, bereits vor dem Besuch am Bauamt abschätzen, welche Unterlagen die Behörde von Ihnen voraussichtlich verlangt wird, bzw. wie umfangreich Ihr Projekt eigentlich ist und ob Sie einen Planer benötigen oder eine einfache Baumitteilung (§21 Meldepflichtige Vorhaben) ausreicht.