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Das Einweg-Pfandsystem

Das Pfand von 25 Cent pro Verpackung wird bei Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Litern beim Verkauf (teilweise) bereits eingehoben. Bei der Rückgabe leerer Verpackungen an einer Rücknahmestelle wird der Pfandbetrag wieder ausbezahlt. Voraussetzung dafür sind ein gut lesbarer Barcode und das Pfandlogo auf den Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen.

Welche Produkte sind bepfandet?

Alle geschlossenen Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern sind bepfandet. Sie sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.

Welche Produkte sind vom Pfandsystem ausgenommen?

Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern. Ausgenommen sind:

  • Getränkeverbundkartons (z.B. Tetra Pack)

  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff

  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind

  • Milch- und Milchprodukte

Auch Verpackungen von Sirupe sind nicht bepfandet, da sie zwar als Getränke gelten, jedoch nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.

Woran erkenne ich Einwegpfand-Produkte?

Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.

Wie hoch ist das Pfand?

Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.

Wo kann ich Einwegpfand-Verpackungen zurückgeben?

Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller. An frequentierten Plätzen (z. B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder über Rücknahmeautomaten.

Bei der manuellen Rücknahme sind Betreiber:innen verpflichtet, nur Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückzunehmen.

In welchem Zustand müssen Flaschen oder Dosen sein, um das Pfand retourniert zu bekommen?

Voraussetzung für die Rückerstattung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig sowie lesbar sein. Nur so kann überprüft werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandsystem geführt wird.

Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung fachgerecht.