E-Scooter: Praktisch unterwegs – aber bitte sicher!
Neue Regeln für Scooter
E-Scooter und Micro‑Scooter sind praktisch – mit den neuen bundesweiten Regeln ab 1. Mai 2026 werden sie auch sicherer. Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte, damit alle gesund ans Ziel kommen.
Wesentlich ab 01.05.2026
Helm: für E‑Scooter‑Lenker:innen bis 16 Jahre verpflichtend, für alle anderen dringend empfohlen
Keine Doppel‑Nutzung: zu zweit am E‑Scooter ist verboten
Gehsteige: Fahren am Gehsteig ist verboten; E‑Scooter gehören auf Radwege oder die Fahrbahn
Geschwindigkeit: E‑Scooter bis 25 km/h (max. 600 Watt) gelten verkehrsrechtlich wie Fahrräder
Parken: Nur dort abstellen, wo auch Fahrräder stehen dürfen; keine Behinderung von Fußgänger:innen, Ein- und Ausgängen, Blindenleitstreifen oder Verkehrseinrichtungen
Gesund und sicher unterwegs
Sichtbar bleiben: helle Kleidung, Reflektoren, funktionierende Beleuchtung
Vorsichtig an Kreuzungen – langsam nähern, auf abbiegende Fahrzeuge achten
Gerätecheck vor jeder Fahrt: Bremsen, Licht, Lenker, Reifen
Keine Taschen am Lenker; nur kleine Gegenstände im vorgesehenen Fach transportieren
Alkoholgrenze wie beim Rad: max. 0,5 ‰
Hinweis zu Micro‑Scootern (ohne Motor)
Verhalten wie Fußgänger:innen; auf Gehsteigen nur Schrittgeschwindigkeit und ohne Behinderung anderer
Am Gehsteig so abstellen, dass keine Hindernisse entstehen
Weitere Infos
Ausführliche Regeln und Sicherheitstipps im Info‑Folder „Regeln und Tipps für Scooter‑Fahrer“ des KFV sowie in der Rubrik Mobilität/Verkehrsrecht auf www.burgenland.at
Danke, dass Ihr mit Rücksicht und Verantwortung fahrt – für ein sicheres und gesundes Miteinander in Gols.