Die Stadtgemeinde Leibnitz gewährt eine Förderung für die Teilnahme an einer Ferienaktion im Sommer für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Leibnitz (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), und dies einkommens- sowie ortsunabhängig. Die Förderung wird in bar, im Zeitraum der Sommerferien, ausbezahlt.
Umfang der Förderung
€ 20,– bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 3 – 4 Tagen, wenn die Kurskosten mindestens € 70,– betragen
€ 20,– bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens
€ 70,– betragen aber weniger als € 90,–€ 40,– bei Ferienaktionen mit einer Kursdauer von 5 Tagen und länger, wenn die Kurskosten mindestens
€ 90,– betragen
Wo und wie bekommt man die Förderung?
Die Förderung muss persönlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) beantragt werden.
WICHTIG: Mitzubringen sind dafür (im Original):
Teilnahmebestätigung: Dabei ist darauf zu achten, dass der Veranstalter folgende Eckpunkte angeführt hat: Name des Kindes, Anführung der Ferienaktion, zeitliche Dauer (von-bis)
Einzahlungsbestätigung
An wen kann ich mich bei Fragen zur Förderung wenden?
Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz, Frau Petra Wildpacher, Tel. 03452/ 82423-121, Rathaus, Tür 03 und Frau Bettina Pichler, Tel. 03452/ 82423-137, Tür 04, im EG.