Förderung für Jungunternehmer
Förderhöhe: € 4.000,- bei Einhaltung der Förderrichtlinien.
Förderungsrichtlinien gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20. Februar 1998:
Betriebsgründung (Die Gründung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen)
Es müssen mindestens 2 Personen ganzjährig (inkl. Betriebsleiter), beschäftigt sein
Mindestinvestitionssumme € 30.000,- (Investition für Gebäude zählen nicht)
Geförderte Betriebe, welche innerhalb von 5 Jahren aufgeben oder aus der GemeindeDechantskirchen verlegt werden, haben die Förderung (aliquot) zurückzuzahlen