Förderungen
Förderungen des Landes
Aktuelle Förderungen des Landes Burgenland finden Sie unter https://www.burgenland.at/foerderungen/
Semesterticket
Das Land Burgenland und die Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See gewähren Studierenden mit Hauptwohnsitz in Breitenbrunn/Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort.
Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und von 1. Oktober bis 15. Februar für das Wintersemester persönlich, per Post, per Boten oder per E-Mail beim Gemeindeamt Breitenbrunn eingebracht werden. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen werden nicht berücksichtigt.
Das aktuelle Antragsformular sowie die Richtlinien finden Sie auf der Homepage des Landes Burgenland www.burgenland.at oder im Gemeindeamt.
Energiesparende Maßnahmen
Achtung Änderung: Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2025
6. Aufhebung der Gemeindeförderung für Alternativenergieanlagen
Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, dass sämtliche Ansuchen bezüglich Alternativenergieanlagen, die nicht bis spätestens 31.12.2025 im Gemeindeamt einlangen und bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig mit allen laut vorliegendem Gemeinderatsbeschluss erforderlichen Unterlagen belegt sind, seitens der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See nicht mehr finanziell gefördert werden.
Jugend- und Seniorentaxi
Der Gemeinderat hat der Beteiligung am Projekt „Jugendtaxi Burgenland“ im Interesse der Verkehrssicherheit zugestimmt. Die Jugendlichen erhalten im Gemeindeamt „Jugendschecks“ für Taxifahrten. Ein Jugendscheck hat einen Wert von € 5,–. Diese Schecks können dann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen (burgenländisches Kennzeichen) als Zahlungsmittel verwendet werden. Jugendliche bezahlen für einen Scheck (Wert € 5,–) bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 2,50. Die restlichen Kosten werden von der Gemeinde getragen. Es werden nur Blöcke zu 6 oder 12 Stück verkauft!
Voraussetzungen:
Jugendschecks dürfen nur an Personen ab Vollendung des 16. bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ausgegeben werden.
Anzahl der Jugendschecks pro Person: 6 Stk. pro Quartal oder 12 Stk. pro Halbjahr
Die anspruchsberechtigten Personen müssen den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See. begründen.
Die Tickets sind im Gemeindeamt entweder durch die anspruchsberechtigten Personen selbst oder durch volljährige Familienangehörige (d.s. Eltern, Großeltern, Geschwister, Ehegatte/in, Tante/Onkel) zu erwerben.