Förderungen
Förderungen des Landes
Aktuelle Förderungen des Landes Burgenland finden Sie unter https://www.burgenland.at/foerderungen/
Semesterticket
Das Land Burgenland und die Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See gewähren Studierenden mit Hauptwohnsitz in Breitenbrunn/Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Kosten (höchstens jedoch 76€) für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort.
Seit dem Sommersemester 2026 werden die Anträge nicht mehr beim Gemeindeamt sondern beim Land Burgenland direkt eingebracht. .
Das aktuelle Antragsformular sowie die Richtlinien finden Sie auf der Homepage des Landes Burgenland www.burgenland.at.
Auch wenn die Anträge nun nicht mehr über die Gemeinde eingebracht werden, gewährt die Gemeinde nach wie vor eine Zusatzförderung in Höhe der erhaltenen Förderung des Landes Burgenland. Sie müssen dazu das Zuerkennungsschreiben des Landes Burgenland bei der Gemeinde vorlegen.
Energiesparende Maßnahmen
Achtung Änderung: Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2025
6. Aufhebung der Gemeindeförderung für Alternativenergieanlagen
Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, dass sämtliche Ansuchen bezüglich Alternativenergieanlagen, die nicht bis spätestens 31.12.2025 im Gemeindeamt einlangen und bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig mit allen laut vorliegendem Gemeinderatsbeschluss erforderlichen Unterlagen belegt sind, seitens der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See nicht mehr finanziell gefördert werden.
Jugend- und Seniorentaxi
Der Gemeinderat hat der Beteiligung am Projekt „Jugendtaxi Burgenland“ im Interesse der Verkehrssicherheit zugestimmt. Die Jugendlichen erhalten im Gemeindeamt „Jugendschecks“ für Taxifahrten. Ein Jugendscheck hat einen Wert von € 5,–. Diese Schecks können dann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen (burgenländisches Kennzeichen) als Zahlungsmittel verwendet werden. Jugendliche bezahlen für einen Scheck (Wert € 5,–) bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 2,50. Die restlichen Kosten werden von der Gemeinde getragen. Es werden nur Blöcke zu 6 oder 12 Stück verkauft!
Voraussetzungen:
Jugendschecks dürfen nur an Personen ab Vollendung des 16. bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ausgegeben werden.
Anzahl der Jugendschecks pro Person: 6 Stk. pro Quartal oder 12 Stk. pro Halbjahr
Die anspruchsberechtigten Personen müssen den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See. begründen.
Die Tickets sind im Gemeindeamt entweder durch die anspruchsberechtigten Personen selbst oder durch volljährige Familienangehörige (d.s. Eltern, Großeltern, Geschwister, Ehegatte/in, Tante/Onkel) zu erwerben.