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Ein Hund mit Halsband und Leine sitzt auf dem Boden. Der Hund scheint aufgeregt zu sein und schaut nach vorne.

Führen von Hunden

Aus gegebenem Anlass und im Sinne eines friedlichen Miteinanders bitten wir alle Hundehalter*innen in Thal um Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften:

An öffentlich zugänglichen Orten müssen Hunde an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Ausgenommen vom Leinen- und Maulkorbzwang sind nur Jagd-, Therapie-, Hüte- und Rettungshunde sowie Diensthunde von Militär und Exekutive in Ausübung ihrer Aufgaben. Zudem weisen wir auf die Beaufsichtigungs- und Verwahrungspflicht hin. Diese beinhaltet unter anderem, dass Grundstücke ausreichend gesichert sein müssen, sodass Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden können. Details regelt § 3b des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes.

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