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Eine Hand hält eine Euro-Banknote über einem Taschenrechner und einem Haufen Euro-Banknoten.

Gebühren


Aufschließungsabgabe

ab 01.01.2023

Einheitssatz: € 820,--

Friedhof

Himberger Straße 24, 2432 Schwadorf

Grabstellengebühr:

  • Erdgrabstellen
    - für eine Leiche und Urne € 500,--
    - für 4 Leichen und Urnen € 700,--
    - für 8 Leichen und Urnen € 1400,--
    - für 4 Urnen € 400,--

  • sonstige Grabstellen
    - Gruft für 8 Leichen und Urnen € 4.000,--

Beerdigungsgebühren:

  • Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 1000,--

  • Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab € 300,--

  • Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab f. Urnen € 300,--

  • Beerdigung einer Leiche in einer Gruft € 1500,--

  • Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 300,--

  • Die Beerdigungsgebühren von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.

  • Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 300,--

  • Bei sonstigen Grabstellen (Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 500,--

  • Halbdeckel € 100,--

  • Sturz (kleines Querstück unten bei Einfriedung) € 90,--

  • Urnenplatte € 125,--

Enterdigungsgebühren:

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt 50% der Beerdigungsgebühr.

Hundegebühr

seit 01.01.2021

Nutzhunde € 6,54

sonst. Hunde € 50,00

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde € 100,00

Kanalgebühr

Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser € 3,25 netto

Kanalbenützungsgebühr Regenwasser € 3,575 netto

Kanalanschlussgebühr - Einheitssatz € 22,00 netto