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Eine Hand hält eine Euro-Banknote über einem Taschenrechner und einem Haufen Euro-Banknoten.

Aufschließungsabgabe

ab 01.01.2023

Einheitssatz: € 820,--


Ein goldenes Kruzifix steht auf einem Grabstein auf einem Friedhof. Der Stein ist grau mit einer Inschrift in Deutsch. Zwei Topfpflanzen flankieren den Stein. Eine Person geht in der Nähe eines Zauns im Hintergrund.

Friedhof

Himberger Straße 24, 2432 Schwadorf

Grabstellengebühr:

  • Erdgrabstellen
    - für eine Leiche und Urne € 500,--
    - für 4 Leichen und Urnen € 700,--
    - für 8 Leichen und Urnen € 1400,--
    - für 4 Urnen € 400,--

  • sonstige Grabstellen
    - Gruft für 8 Leichen und Urnen € 4.000,--

Beerdigungsgebühren:

  • Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 1000,--

  • Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab € 300,--

  • Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab f. Urnen € 300,--

  • Beerdigung einer Leiche in einer Gruft € 1500,--

  • Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 300,--

  • Die Beerdigungsgebühren von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.

  • Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 300,--

  • Bei sonstigen Grabstellen (Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 500,--

  • Halbdeckel € 100,--

  • Sturz (kleines Querstück unten bei Einfriedung) € 90,--

  • Urnenplatte € 125,--

Enterdigungsgebühren:

Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt 50% der Beerdigungsgebühr.


Hundegebühr

seit 01.01.2021

Nutzhunde € 6,54

sonst. Hunde € 50,00

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde € 100,00


Kanalgebühr

Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser € 3,25 netto

Kanalbenützungsgebühr Regenwasser € 3,575 netto

Kanalanschlussgebühr - Einheitssatz € 22,00 netto