Gebühren
Aufschließungsabgabe
ab 01.01.2023
Einheitssatz: € 820,--
Friedhof
Himberger Straße 24, 2432 Schwadorf
Grabstellengebühr:
Erdgrabstellen
- für eine Leiche und Urne € 500,--
- für 4 Leichen und Urnen € 700,--
- für 8 Leichen und Urnen € 1400,--
- für 4 Urnen € 400,--sonstige Grabstellen
- Gruft für 8 Leichen und Urnen € 4.000,--
Beerdigungsgebühren:
Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 1000,--
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab € 300,--
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab f. Urnen € 300,--
Beerdigung einer Leiche in einer Gruft € 1500,--
Beerdigung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 300,--
Die Beerdigungsgebühren von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der festgesetzten Gebührensätze.
Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 300,--
Bei sonstigen Grabstellen (Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 500,--
Halbdeckel € 100,--
Sturz (kleines Querstück unten bei Einfriedung) € 90,--
Urnenplatte € 125,--
Enterdigungsgebühren:
Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt 50% der Beerdigungsgebühr.
Hundegebühr
seit 01.01.2021
Nutzhunde € 6,54
sonst. Hunde € 50,00
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde € 100,00
Kanalgebühr
Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser € 3,25 netto
Kanalbenützungsgebühr Regenwasser € 3,575 netto
Kanalanschlussgebühr - Einheitssatz € 22,00 netto