Gruppenformen
Kleinkindgruppen
Kleinkindgruppen können von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr besucht werden. Es gilt das Alter des Kindes mit Stichtag 1. September vor Beginn eines neuen Bildungs- und Betreuungsjahres.
Kindergartengruppen
Kindergartengruppen können von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht werden. Es gilt das Alter des Kindes am Stichtag 1. September vor Beginn eines neuen Bildungs- und Betreuungsjahres.
Kinder, die an diesem Stichtag fünf Jahre alt sind, sowie Kinder, die am Stichtag vier Jahre alt sind und Sprachförderbedarf haben, sind nach § 26 Abs. 1 des Kinderbildungs- und – betreuungsgesetzes zum Besuch einer Kindergartengruppe im Umfang von 20 Stunden pro Woche an den Vormittagen verpflichtet. Für die Fünfjährigen ist der Besuch der Kindergartengruppe am Vormittag kostenlos.
Für alle anderen Kinder ist der Besuch des Kindergartens freiwillig. Sollten nicht ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können dreijährige Kinder sowie vierjährige Kinder ohne Sprachförderbedarf auch in Kinderspielgruppen, alterserweiterten Kleinkindgruppen oder bei Tageseltern gebildet und betreut werden.
Schulkindgruppen
Schulkindgruppen können, wie der Name schon sagt, von Schulkindern besucht werden.
Alterserweiterte Gruppen
In Kindergarten und Schulkindgruppen dürfen auch jüngere Kinder ab zwei Jahren gebildet und betreut werden, n Kleinkind- und Kindergartengruppen dürfen auch ältere Kinder gebildet und betreut werden. Davon ausgenommen sind Kinder innerhalb der Kindergartenbesuchspflicht.
Ausschlaggebend für die Gruppenform ist jeweils die Mehrheit der Kinder.