Gut gerüstet für Schnee und Eis – Der Bauhof Eichgraben steht bereit
Unsere Räum- und Streufahrzeuge sind im Einsatz, um Hauptverkehrsstraßen und Gehwege an öffentlichen Gebäuden möglichst schnell sicher befahr- und begehbar zu machen. Damit dies reibungslos funktioniert, ist die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar!
Falsch abgestellte Fahrzeuge behindern den Winterdienst
Ein häufiges Problem während der Wintermonate sind falsch geparkte Autos, die den Schneepflug blockieren oder die Durchfahrt stark verengen. Besonders in engen Straßen oder in Bereichen mit parkenden Autos wird es für die Räumfahrzeuge schwierig, alle Flächen zuverlässig zu räumen. Gerade in der Bergstraße und Rußhofstraße kommt es immer wieder auf Grund uneinsichtiger Fahrzeugbesitzer zu Konflikten und folgend zu unvollständig geräumten Straßenzügen!
Das führt nicht nur zu ungeräumten Stellen, sondern erhöht auch das Unfallrisiko – sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger.
Bitte beachten Sie während der Winterzeit folgende Hinweise:
Unsere Winterdienstfahrzeuge können, vor allem auf schmäleren Straßen, nicht räumen oder streuen, wenn links und rechts der Fahrbahn Autos parken!
Parken Sie daher Ihr Fahrzeug auf Eigengrund, oder nur auf dieser Straßenseite, auf der bereits mehrheitlich Autos abgestellt sind!
Somit bleibt ausreichend Fahrbahnbreite im gesamten Straßenzug frei und unsere Fahrzeuge können ungehindert passieren. Sollte diese Form des Abstellens nicht möglich sein, ersuchen wir Sie jedenfalls versetzt zum gegenüberliegenden Fahrzeug zu parken um die erforderliche Durchfahrtsbreite zu erhalten.Vermeiden Sie das Parken in engen Kurven oder Engstellen, da diese für den Schneepflug oft unpassierbar werden.
Halten Sie Feuerwehrzufahrten und Wende- und Umkehrplätze immer frei
Verpflichtung zur Schneeräumung
Die Straßenmeisterei Neulengbach kümmert sich um Landes- und Bundesstraßen im Ortsgebiet. Die Gemeinde ist für Gemeindestraßen (rund 45km) und alle Wege und Plätze, die sich im öffentlichen Gut befinden, zuständig. In Eichgraben ist das gesamte Bauhofteam mit fünf Fahrzeugen im Einsatz.
Der Winterdienst arbeitet nach einem klaren Prioritätssystem: Zuerst werden Hauptverkehrsstraßen, Schulwege und steilere Abschnitte geräumt. Danach folgen Nebenstraßen und kleinere Gemeindestraßen.
Was Sie beachten müssen
Liegenschaftseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Gehsteige und Gehwege einschließlich Stiegenanlagen entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu streuen. Ist kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1m zu säubern und zu bestreuen.
Unterstützung durch die Gemeinde
Die Gemeinde unterstützt die Liegenschaftseigentümer mit dem kleinen Kommunaltraktor im Bereich von Gehsteigen bei der Schneeräumung. Dabei wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Übernahme der rechtlichen Verpflichtung darstellt.
Halten Sie die Durchfahrtsbreite von 3 Metern ein - Bitte beachten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs, dass ein Schneepflug mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite benötigt. Vor allem in schmalen Straßen dürfen Autos deshalb nur auf einer Seite geparkt werden, da sonst die Fahrbahn nicht geräumt werden kann.
Je besser die Straßen freigeräumt werden können, desto sicherer und komfortabler ist die Mobilität für alle. Wir bedanken uns schon jetzt bei alle Bürgerinnen und Bürger, die durch korrektes Parken und umsichtiges Verhalten dazu beitragen, dass unser Winterdienst effizient arbeiten kann.
Dennnoch kann unser Bauhof Team nicht überall gleichzeitig sein – deshalb zählt auch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.
Gutes Schuhwerk mit rutschfesten Sohlen, eine angepasste Fahrweise, mehr Abstand und jedenfalls Winterreifen 🙂.