Hausordnung
1. ANWENDUNGSBEREICH
Die Bedingungen und Bestimmungen dieser Hausordnung finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG, 9413 St. Gertraud 1, und ihren Vertragspartnern (Veranstaltern) sowie deren im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Geschäftspartnern, Künstlern, Musikern, technischen Gehilfen und Besuchern der artBOX, A-9413 St. Gertraud, St. Gertraud 11, Anwendung.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese einzuhalten, wie auch deren Einhaltung durch die Teilnehmer der Veranstaltung bzw. Besucher des Hauses und des Veranstaltungsplatzes zu gewährleisten (Vertragsüberbindung). Der Veranstalter ist im Einvernehmen mit der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG berechtigt, im Rahmen dieser Hausordnung seinen Kunden, Vertragspartnern und Gästen gegenüber eine eigene Veranstaltungsordnung zu erlassen, welche der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG zur vorherigen Genehmigung vorzulegen ist. Die Genehmigung ist mit Datum bis auf Widerruf auf der vorgelegten oder ausgehändigten Veranstaltungsordnung zu bestätigen.
2. VERANSTALTUNGSZWECK
In der artBOX dürfen nur Veranstaltungen abgehalten werden, die dem Rahmen des Hauses entsprechen und im Rahmen der erteilten Veranstaltungsgenehmigung und der vertraglichen Vereinbarung liegen. Eine Abänderung oder andersartige Veranstaltung nach Abschluss des Mietvertrages mit der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG oder entgegen der verwaltungsrechtlich erteilten Genehmigung der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG wäre ein Verstoß gegen diese Hausordnung und hat zur Folge, dass die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG unverzüglich berechtigt ist, die Veranstaltung aufzulösen. Die Leistungspflicht (Zahlungspflicht) des Vertragspartners bei Verstoß gegen diese Hausordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt oder beseitigt.
Im Zweifelsfall ist darüber Einvernehmen mit der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG herzustellen.
3. VERANSTALTUNGSZEIT
Der Veranstalter verpflichtet sich mit Buchung der artBOX, die behördlich genehmigte Veranstaltungszeit einzuhalten. Weiters verpflichtet er sich, dass er seine Gäste und Besucher verbindlich anhalten wird, binnen einer Stunde nach Ende der Veranstaltungszeit das Gebäude einschließlich des Vorplatzes zu verlassen.
Die Veranstaltungszeit ist von Montag bis Sonntag von 06:00 bis 04:00 Uhr. Die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG behält sich das Recht, die Veranstaltungszeit im Zuge der Reservierungsbestätigung einzuschränken. Weiters kann durch die Behörden die Veranstaltungszeit im Zuge der Veranstaltungsbewilligung eingeschränkt werden.
4. ZUTRITTSRECHT
Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern, sowie Mitarbeitern, Angestellten und Vertretern der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG und der Knusperstube Vertrieb GmbH ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Plätzen jederzeit vor, während und nach der Veranstaltung möglich und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
5. Maximale Auslastung
Die artBOX ist für maximal 500 Personen zugelassen, der Veranstalter ist für die Einhaltung dieser Grenze verantwortlich. Allfällige Einschränkungen der Personenzahl aufgrund von behördlichen Anweisungen/Verordnungen sind entsprechend einzuhalten.
6. VERHALTEN DER BESUCHER
Jeder Gast oder Besucher der Veranstaltungsräumlichkeiten der artBOX hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird und dass das Gebäude nicht beschädigt oder zerstört wird. Alkoholisierte oder unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften Stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher oder Gäste haben keinen Zutritt zum Veranstaltungszentrum bzw. können, sofern sie sich bereits im Gebäude oder auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, ohne Angabe von Gründen durch die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG und ihren Bevollmächtigten verwiesen werden. Sollte dieser benannte Personenkreis den Anweisungen Bevollmächtigten nicht Folge leisten, wird unverzüglich Anzeige erstattet. Den Verlautbarungen der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG ist Folge zu leisten.
7. TIERE, FAHRRÄDER, WAFFEN
Tiere und Fahrräder dürfen nicht in die artBOX mitgenommen werden. Das Gleiche gilt für gefährliche Gegenstände und Waffen, seien es Hieb-, Stich- oder Schlagwaffen, Feuerwerkskörper und Signalhörner oder -hupen. Sofern ein Gast oder Besucher damit angetroffen wird, hat er nach einem Verweis unverzüglich das Gelände zu verlassen. Ausgenommen von dem Verbot sind Blindenhunde.
8. RAUCHEN
Im gesamten Gebäude besteht ein generelles Rauchverbot! Rauchen ist nur im Freien in den dafür vorgesehenen Zonen zulässig!
9. Aufenthalt im Außenbereich
Sofern keine Außenveranstaltung gebucht wurde, ist aufgrund der Nähe von Wohngebäuden Lärmen und Musizieren, nicht erlaubt.
10. SICHERHEIT
a) Die Verkehrswege, Ein- und Ausgänge, Fluchtwege zum und aus dem Gebäude dürfen nicht verstellt oder verschlossen werden. Sie sind von Lagerungen mit Gegenständen oder Requisiten freizuhalten. Bei Missachtung ist eine Haftung der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG ausgeschlossen und der Veranstalter übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben. Die Auflagen der Behörden insbesondere der Veranstaltungsgenehmigung durch die Verwaltungsbehörde und alle aus der baubehördlichen Benutzungsbewilligung und der Eignungsfeststellung ergebenden Auflagen sind einzuhalten. Bei Missachtung kann die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG die Veranstaltung unverzüglich auflösen bzw. beenden.
b) Der Zutritt zum Backstagebereich und der Küche ist nur den Mitwirkenden, den Aufsichtsorganen der Behörde und Personen, die von der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG beauftragt sind, gestattet.
c) Fluchtwege dürfen ausschließlich im Gefahrenfall benutzt werden. Der behördlich genehmigte und vertraglich vereinbarte Fassungsraum darf nicht überschritten werden. Sollten andere, als vertraglich vereinbarte Räumlichkeiten im Gebäude durch Besucher oder Gäste in Anspruch genommen werden, so hat die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG das Recht die Inanspruchnahme entsprechend in Rechnung zu stellen.
d) Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind (ausgenommen private Veranstaltungen) einzuhalten.
e) Unbefugte dürfen an den Beleuchtungseinrichtungen, technischen Anlagen und der Lüftung nicht hantieren. Der Veranstalter haftet für unsachgemäßes Hantieren durch von ihm Beauftragen oder Bevollmächtigten.
f) In der artBOX sowie in unmittelbarer Nähe des Gebäudes ist der Umgang mit offenem Feuer und Licht, Petroleum, Spiritus und ähnlichen, leicht brennbaren Flüssigkeiten oder Elementen strikt untersagt. Kunststoff wie zB Styropor und andere leicht brennbare Stoffe, sowie Druckbehälter und Druckflaschen, dürfen in der artBOX oder in unmittelbarer Nähe nicht verwahrt und/oder verwendet werden. Diese sind der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG vorher anzuzeigen und in Absprache mit der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG an entsprechenden Orten zu lagern.
g) Eine beabsichtigte Ausschmückung der Veranstaltungsräume, Stiegen und anderer Räume der artBOX mit Pflanzen, Girlanden, Transparenten, Werbebannern, Verzierungen, Bekleben mit Plakaten oder Aufklebern, Teppichen und dergleichen durch den Veranstalter, kann nur im Einvernehmen mit der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG erfolgen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Veranstalters. Für eventuelle Schäden, die durch die Ausschmückung des Veranstalters entstehen, haftet dieser.
h) Zur Ausschmückung der Räume darf nur schwer brennbares oder flammensicheres, imprägniertes Material (Brennklasse B1/Q1/TR1), lebende oder künstliche Pflanzen und Gebinde in frischem Zustand verwendet werden. Mit Wachs getränkte Blätter und Blumen, sowie Lampions mit offenem Licht sind verboten.
i) Das Verändern der vorgegebenen Einrichtung bedarf der Zustimmung und/oder der einvernehmlichen Rücksprache mit der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG.
11. HAFTUNG UND SANKTIONEN
a) Die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG übernimmt keinerlei über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung für Unfälle und/oder sonstigen Schäden jeglicher Art, die die Benutzer, Besucher oder Gäste der artBOX betreffen.
b) Die Behebung etwaiger Schäden werden ausschließlich durch die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG veranlasst und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
c) Die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG haftet nicht, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Bevollmächtigten oder Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit, vor oder nach Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Sach- und Personenversicherungen (zB Diebstahls-, Einbruchs- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung auf seine Kosten selbst abzuschließen.
d) Der Veranstalter trägt Sorge dafür, dass seine Besucher, Gäste und andere sich innerhalb seines Einflussbereiches in der artBOX aufhaltende Personen, welche sich nachhaltig diesen Bestimmungen schuldhaft und rechtswidrig widersetzen, vom Besuch der Veranstaltungsstätte ausgeschlossen werden.
e) Die Verantwortung über die Zulässigkeit der Veranstaltung hinsichtlich COVID-19 sowie die Kontrolle über die Einhaltung der damit verbundenen Maßnahmen (zB Tragen von Masken, G-Nachweise, etc.) gemäß den jeweils anwendbaren COVID 19-Gesetzen und -Verordnungen liegen ausschließlich beim Veranstalter.
12. VERHALTEN IM BRANDFALL
Im Falle eines Brandes sind den Anweisungen der Feuerwehr, der Behörden und des Ordnungspersonals der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG oder des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten. Die Brandschutzordnung ist einzuhalten.
13. FOTOAUFNAHMEN
Das gewerbsmäßige Fotografieren im Bereich der artBOX, also im, vor und um das Gebäude und auf dem Dorfplatz bedarf, unabhängig von der Genehmigung durch den Veranstalter, der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG.
Besucher und Gäste haben das Recht, Fotoaufnahmen für private Zwecke zu produzieren, sofern die Veranstaltungsordnung des Veranstalters dem nicht entgegensteht.
Unbeschadet bleibt das Recht, dass die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG selbst Foto- und Videoaufnahmen durch ihre Beauftragten oder Bevollmächtigten fertigen lässt. Dieses Recht kann nicht durch die Veranstaltungsordnung des Veranstalters oder durch den Veranstalter selbst ausgeschlossen werden.
14. FILMVORFÜHRUNG, VIDEO- UND TONAUFZEICHNUNGEN
Zur Herstellung von Film- und Videoaufzeichnungen, sowie von Tonträger-, Rundfunk- und TV-Aufnahmen ist die vorherige Zustimmung der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG einzuholen. Vorführungen mit den genannten Medien in den Räumlichkeiten des Veranstaltungszentrums oder auf dem Veranstaltungsgelände sind zustimmungspflichtig. Darüber hinaus sind entsprechend vorgeschriebene behördliche Genehmigungen vom Veranstalter einzuholen und der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG vorzulegen. Ebenso hat der Veranstalter der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG gegebenenfalls die Anmeldung zur Entrichtung der Vergnügungssteuer (Lustbarkeitsabgabe) und allfälliger weitere Sonderabgaben (z.B. AKM) nachzuweisen.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Hausordnung unterliegt den Strafbestimmungen des Veranstaltungsgesetzes, sowie allfälliger weiterer gesetzlicher Bestimmungen und berechtigt die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG aus wichtigem Grund, insbesondere bei nachhaltiger schuldhafter Vertragsverletzung, zum sofortigen Vertragsrücktritt. Im Falle von Gefahr im Verzug besteht die Berechtigung der Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG jede Veranstaltung vorzeitig zu beenden, ohne dass sich dadurch die Entgelte verringern. Weiters behält sich die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG vor, bei Verstößen gegen diese Hausordnung sowie bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße Haus- bzw. Platzverbot zu erteilen. Ein Ersatz gelöster Eintrittskarten durch die Veranstaltungszentrum Frantschach-St. Gertraud KG oder dem Veranstalter findet nicht statt.