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Eine Person mit grünen Handschuhen beschneidet einen Busch mit einer Gartenschere.

Wie jedes Jahr kommt auch heuer wieder unsere Erinnerung an den Pflanzenrückschnitt entlang der Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Gehsteige). Insbesondere im Bereich von Gehwegen ist nach einer intensiven Regenzeit der Pflanzenwuchs enorm und ragt schnell in die öffentliche Verkehrsfläche. Sie als Liegenschaftsbesitzer haben vor Errichtung eines Zaunes bzw. einer Hecke jedenfalls das Einverständnis des Straßen Erhalters schriftlich einzuholen!

Sichtachsen u. unübersichtliche Stellen sind dauerhaft vom Bewuchs freizuhalten. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche muss mind. 60 cm betragen. Im Kreuzungsbereich ist die max. Höhe von 80 cm dauerhaft einzuhalten. (Anmerkung: Hecken, die 60 cm zur Verkehrsfläche gepflanzt wurden, werden schon nach kurzer Zeit den erforderlichen Mindestabstand überragen.)

Bei besonders uneinsichtigen und gefährlichen Stellen oder auch uneinsichtigen Liegenschaftsbesitzern werden wir zukünftig nach 2maliger Ermahnung die Angelegenheit an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterleiten. Wir bitten um Verständnis und erlauben uns darauf hinzuweisen, dass durch einen unterlassenen Rückschnitt nicht nur unnötiger Unmut sondern auch Kosten für den Liegenschaftsbesitzer verursacht werden!

Foto im Anhang: KI generiert