Heiraten
Eheschließung/Begründung einer eingetragenen Partnerschaft
In Österreich wird die Ehe/Begründung einer eingetragenen Partnerschaft dadurch geschlossen, dass die Verlobten/Partner vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe/Begründung einer eingetragenen Partnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten/Partner in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe/Begründung der eingetragenen Partnerschaft miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute/Partner sind.
Der erste Schritt ist die sogenannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“/„Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“, bei der beide Verlobte/Partner persönlich anwesend sein müssen. Diese Aufnahme einer Niederschrift („Aufgebot“) kann nach Terminvereinbarung unabhängig vom Wohnsitz in ganz Österreich bei einem Standesamt oder Standesamtsverband erfolgen und ist 6 Monate gültig.
Breitenbrunn am Neusiedler See ist Mitgliedsgemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Eisenstadt und Umgebung. Das zuständige Büro befindet sich in Eisenstadt im Rathaus. In unserem Gemeindeamt ist die Aufnahme einer Niederschrift daher nicht möglich.
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