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Ein Hochzeitsgang, der mit weißen Blumen und Grün bedeckt ist, mit einem weißen Tisch in der Mitte. Im Hintergrund sind Bäume und Grün zu sehen.

Heiraten

Eheschließung/Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

In Österreich wird die Ehe/Begründung einer eingetragenen Partnerschaft dadurch geschlossen, dass die Verlobten/Partner vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe/Begründung einer eingetragenen Partnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten/Partner in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe/Begründung der eingetragenen Partnerschaft miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute/Partner sind.

Der erste Schritt ist die sogenannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“/„Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“, bei der beide Verlobte/Partner persönlich anwesend sein müssen. Diese Aufnahme einer Niederschrift („Aufgebot“) kann nach Terminvereinbarung unabhängig vom Wohnsitz in ganz Österreich bei einem Standesamt oder Standesamtsverband erfolgen und ist 6 Monate gültig.

Breitenbrunn am Neusiedler See ist Mitgliedsgemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Eisenstadt und Umgebung. Das zuständige Büro befindet sich in Eisenstadt im Rathaus. In unserem Gemeindeamt ist die Aufnahme einer Niederschrift daher nicht möglich.

Standesamts Breitenbrunn am Neusiedler See

Gemeindeamt, Eisenstädterstraße 18, 7091 Breitenbrunn am N.S.

Tel. 02683/5213-21

E-Mail: standesamt@breitenbrunn.at

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt und Umgebung

Rathaus, Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt

Tel. 02682705660662

E-Mail: standesamt@eisenstadt.at

www.eisenstadt.gv.at

Amtshelfer im Internet: www.oesterreich.gv.at

Info Ehe und Verpartnerung

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