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Eine Familie mit zwei Kindern und einem Hund läuft auf einem Pfad in einem Feld. Der Vater trägt ein Kind auf seinen Schultern.

Hundehalter aufgepasst!

Es mehren sich leider wieder die Beschwerden über Hundehäufchen bzw Hundehaufen entlang von Gehwegen, am Wegesrand. Seitens der Marktgemeinde Hafnerbach haben wir die Hundehalter schon mehrmals erinnert, dass sie verpflichtet sind, die Exkremente des Hundes zu beseitigen.
Um die Hundehalter dabei zu unterstützen, wurden seitens der Gemeinde an einigen Standorten sogar Hundesackerlspender (mit Mistkübeln) aufgestellt.

Hier neuerlich die Erinnerung: Laut § 8 des NÖ Hundehaltegesetzes ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Exkremente seines Hundes in öffentlichen Bereichen unverzüglich zu beseitigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Verwaltungsstrafen.

Ausreden, warum man es nicht entsorgen könne, gibt es genug – Ausreden zählen aber nicht, hier gibt es eine klare Verpflichtung!