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Hundehaltung - rechtliche Informationen

Anmeldung in der Gemeinde

Sollten Sie sich entschließen einen Hund zu halten, so muss dieser in der Gemeinde angemeldet werden. Um dies durchführen zu können, muss der Hund in der Heimtierdatenbank registriert sein und der Impfpass, den Nachweis der Haftpflichtversicherung (§3b Abs. 7 Stmk. Landes Sicherheitsgesetzes), sowie das Anmeldeformular im Gemeindeamt vorgelegt werden. Das Anmeldeformular finden Sie am Ende des Artikels.

Für die Haltung eines Hundes ist - gemäß Hundeabgabegesetz - eine Abgabe in der Höhe von 60 Euro pro Jahr (bei nachgewiesenem Hundekundenachweis) zu bezahlen. Lt. Gesetz kann unter Umständen eine Ermäßigung oder Befreiung von dieser Abgabe gewährt werden. Informationen dazu erhalten Sie im Gemeindeamt.

Hundekundenachweis

Personen, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten fünf Jahre, ausgehend vom Monat der Meldung des Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, nicht nachweisen können, haben binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes die erforderliche Sachkunde durch einen Hundekundenachweis zu erbringen. Als Nachweis für das Halten von Hunden gilt insbesondere die erfolgte Meldung eines Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 oder § 10 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950. Folgende Kurstermine für den Hundekundenachweis werden immer wieder auf der CITIES-App veröffentlicht

Downloads zur Hundeanmeldung

Hund anmelden - Formular