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Ein braun-weißer Hund mit heraushängender Zunge sitzt in einem Feld mit lila Blumen.

Hundehaltung - rechtliche Informationen

Anmeldung in der Gemeinde

Wenn Sie sich dazu entschließen, einen Hund zu halten, ist dieser bei der Gemeinde anzumelden.

Für die Registrierung werden bestimmte Daten Ihres Hundes benötigt.

Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie als Anlage zu diesem Artikel.

Allgemeine Pflichten für Hundehalter

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen und andere Tiere nicht gefährdet oder belästigt werden.

Zu den wichtigsten Bestimmungen zählen:

  • Einhaltung der Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit

  • In stark frequentierten Bereichen (z. B. Ortszentren, Veranstaltungen, öffentliche Verkehrsmittel):
    Leinen- und Maulkorbpflicht gleichzeitig

  • Kennzeichnung und Registrierung des Hundes (Mikrochip und Eintragung in die Heimtierdatenbank)

  • Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht

Sachkundenachweis

Ab dem 1. Juni 2023 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhunde) ist ein erweiterter Sachkundenachweis vorzulegen.

Versicherungspflicht für alle Hunde

Ab 1.Juni 2023 ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Pro Hund ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von Euro 725.00,— abzuschließen.

Hundeabgabe 2026

Für das Jahr 2026 gelten in der Gemeinde folgende Abgaben:

  • € 30 pro Jahr für jeden Hund

  • € 90 pro Jahr für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhunde)

Die Hundeabgabe ist jährlich zu entrichten und dient unter anderem der Finanzierung von Verwaltung, Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhunde)

Für bestimmte Hunderassen gelten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen strengere Vorschriften.

Dazu zählen folgende Rassen:

  • Bullterrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Dogo Argentino

  • Pit Bull Terrier

  • Tosa Inu

  • Bandog sowie Kreuzungen mit diesen Rassen

Auch Mischlinge dieser Rassen können entsprechend eingestuft werden.

Zusätzliche Verpflichtungen für Listenhunde

Für Halterinnen und Halter von Listenhunden gelten besondere Auflagen:

  • Verpflichtender erweiterter Sachkundenachweis

  • Erhöhte Sorgfaltspflicht

  • Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum

  • Meldepflicht bei der Gemeinde

Zusammenfassung

Die Gemeinde ersucht alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Bestimmungen einzuhalten und verantwortungsvoll mit ihren Tieren umzugehen.

Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und harmonischen Zusammenleben in unserer Gemeinde.

INFO zum NÖ Hundehaltegesetzt noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html