ID Austria
Ausstellung einer ID Austria oder Aufwertung von Basisfunktion zur Vollversion:
1) Registrierungsbehörde aufsuchen, um direkt eine ID Austria mit Vollfunktion zu erhalten.
Bringen Sie Ihr Smartphone (mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion bzw. Face-ID beim Iphone) mit der installierten App “Digitales Amt” und einen Lichtbildausweis mit.
2) Online-Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria mit Vollfunktion. Dabei entfällt für Nutzerinnen/Nutzer, deren ID Austria mit Basisfunktion von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Gemeindeamt/einer Bezirkshauptmannschaft), der persönliche Behördenweg für die Registrierung der ID Austria.
Eine ID Austria. Endlose Anwendungen.
200 digitale Anwendungen sind schon dabei und es werden noch mehr. Mit Ihrem digitalen Ausweis können Sie Anwendungen diverser Behörden und auch der Wirtschaft verwenden. Neue Services werden laufend angebunden.
Digitale Behördenservices:
Digitale Amtswege können Sie direkt mit der App „Digitales Amt“ oder über die Website oesterreich.gv.at durchführen und das rund um die Uhr. Erledigen Sie ausgewählte Amtswege komfortable online wie z.B. An- und Abmeldung des Hauptwohnsitzes. Alle digitalen Amtsservices auf einen Blick finden Sie unter Online-Services.
Für Unternehmen stehen zahlreiche digitale E-Government-Anwendungen auf usp.gv.at bereit.
Elektronische Unterschrift:
Unterschreiben Sie digitale Dokumente ganz einfach online. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und europaweit einsetzbar (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4).
Mit der ID Austria können Sie, wie mit der Handy-Signatur, z.B. Verträge, Rechnungen, Kündigungen oder Formulare (im PDF-Format) rechtssicher elektronisch unterschreiben und weiterleiten. Die Empfängerin/der Empfänger kann die Unterschrift einfach überprüfen. Mehr Information finden Sie unter PDF-Signatur.
Elektronisches Postamt:
Mit der elektronischen Zustellung landen behördliche Schriftstücke in einem elektronischen Postfach statt im Briefkasten. Bürgerinnen/Bürger können ihre Nachrichten ortsunabhängig und rund um die Uhr online abrufen. Ganz egal, ob Strafregisterauszug oder Meldezettel - mit der elektronischen Zustellung funktionieren der Versand und die Abholung von wichtigen Dokumente noch bequemer und natürlich streng vertraulich. Weitere Details finden Sie unter Elektronische Zustellung.
Tipp
Mit Ihrer ID Austria reicht ein einziger Anmeldevorgang aus, um zahlreiche behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt.
Digitale Ausweise:
ID Austria ist die Basis zur digitalen Ausweisplattform und zahlreichen weiteren Anwendungen. Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Dessen Gültigkeit für Verkehrskontrollen ist vorerst auf Österreich beschränkt.
Wichtig: Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.
Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at
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⚠️ID Austria für Nicht-Österreicher⚠️
Ich habe keine österreichische Staatsbürgerschaft, arbeite aber in Österreich. Kann ich eine ID Austria beantragen?
Die ID Austria Registrierung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erfolgt bei den Landespolizeidirektionen oder Finanzämtern, sofern ein ausreichender Bezug zum Inland gegeben und das 14. Lebensjahr vollendet ist. Der Inlandsbezug kann sich insbesondere durch ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Geschäftstätigkeit im Inland ergeben.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin bei der Registrierungsbehörde ein aktuelles Passfoto und Ihren Reisepass bzw. Personalausweis (ID Karte) mit sowie ein Dokument zur Glaubhaftmachung des Inlandsbezugs (z.B. Meldebestätigung, Studierendenausweis, Bestätigung vom Arbeitgeber, Dienstausweis einer Firma in Österreich oder Ähnliches). Falls Sie bereits ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben, ist kein aktuelles Passfoto erforderlich.
Kann ich meine/n Ehepartnerin/Ehepartner oder eine/n Dritte/n bevollmächtigen, dass sie/er für mich die ID Austria beantragt?
Nein. Es ist eine persönliche Identitätsfeststellung bei der Registrierung der ID Austria durch eine Behörde erforderlich.
Falls Sie nicht persönlich zur Behörde gehen können, aber eine Handy-Signatur haben, können Sie Ihre Handy-Signatur online auf eine ID Austria umstellen.
Kann eine Auslandsösterreicherin oder ein Auslandsöster-reicher eine ID Austria bekommen?
Ja, dazu ist ein persönliches Erscheinen bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer Registrierungsbehörde in Österreich erforderlich.
Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese online auf die ID Austria umstellen.
Brauchen Sie weitere Unterstützung?
Bitte kontaktieren Sie das Service Center.