Informationen zum Katastrophenhilfefond der Diakonie Katastrophenhilfe
Für regionale und lokale Katastrophen gibt es bei der Diakonie einen Katastrophenhilfefond, aus dem Gelder angesucht werden können, im Falle von beispielsweise:
● Hochwasser,
● Murenabgängen,
● Lawinenabgänge,
● Waldbrand,
sonstigen Katastrophen, die die Lebensgrundlage für die lokale Bevölkerung ganz oder teilweise zerstören.
Dieser Katastrophenhilfefond besteht aus von Pfarrgemeinden und Einzelpersonen geleisteten Spenden, aus dem im Katastrophenfall Betroffene unterstützt werden können.
Was tun, wenn meine (Pfarr) Gemeinde betroffen ist?
Die Diakonie Katastrophenhilfe hat einen stehenden Katastrophenhilfefond aus dem SOFORT und unbürokratisch Hilfe für Betroffene geleistet werden kann. Anfragen können im Katastrophenfall direkt, oder gesammelt über die (Pfarr)Gemeinden, an das Büro in Wien gestellt werden.
Koordinationsbüro Diakonie Katastrophenhilfe
christopher.duane@diakonie.at, Tel. +43 664 88588943
Die Pfarrgemeinde kann die lokale Anlaufstelle für Betroffene sein, wo sie Unterstützung ansuchen können.
Was bedeutet das konkret?
Die Diakonie Katastrophenhilfe stellt Formulare, Leitlinien und Informationen für Sofort- und Wiederaufbauhilfe bereit, die im lokalen Pfarrbüro aufgelegt werden können.
Die lokale Ansprechperson im Pfarrbüro ist berechtigt anhand dieser Vorgaben Unterstützung für Betroffene zu leisten bzw. auszuzahlen und Formulare zu stempeln.
Das Büro der Diakonie Katastrophenhilfe stellt Gelder für die Soforthilfe zur Verfügung, die ausgezahlt werden können.
Betroffene können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros vorbeikommen, Ansuchen an den Katastrophenhilfefond stellen und Soforthilfe erhalten.
Belege und Dokumentationen von Schäden werden im Pfarrbüro vorgelegt und in Kopie an das Büro der Diakonie Katastrophenhilfe weitergeleitet.
Diakonie Katastrophenhilfe Hochwasser
Kriterien Förderungen
1 . Soforthilfe
Was? Akute Soforthilfe von bis zu 2.100 € .
Wer? Berechtigt sind Betroffene des Hochwassers/der Katastrophe, deren Heim teilweise oder ganz beschädigt wurde.
Wo? Der Antrag kann bei lokalen Kontaktstellen wie der evangelischen Pfarrgemeinde, Diakoniebeauftragten oder direkt bei der Diakonie KH im Koordinationsbüro gestellt werden.
Wie? Der Bedarf muss entweder durch einen Augenschein lokaler Ansprechpersonen oder durch Gutachten bzw. Fotos und Beschreibung bestätigt werden. Die unterschriebene Übernahmebestätigung sowie - ab Auszahlungen über 500 € - Rechnungskopien müssen nachgereicht werden.