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Eine weiße Außenklimaanlage ist auf einem Betonblock neben einem Gebäude montiert, mit einem schwarzen Lüfter und Gitter.

Die Errichtung von Luftwärmepumpen ist in Vorarlberg grundsätzlich bewilligungspflichtig. Luftwärmepumpen fallen als ortsfeste Maschinen unter das Baurecht. Für Erd- bzw. Grundwasserwärmepumpen ist eine wasserrechtliche Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft erforderlich.

Seit 13. Juni 2026 ist auf Grund einer Verordnung des Landes Vorarlberg für Luftwärmepumpen bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen keine baurechtliche Bewilligung mehr notwendig.


Detaillierte Informationen sind der angefügten datei zu entnehmen.