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Ein kleines Hausmodell mit rotem Dach und blauen Fenstern steht auf einem Tisch. Es ist von gelben Ohrschützern umgeben.

Lärmschutz

Lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten sind zu folgenden Zeiten gestattet:

• Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 19.00 Uhr

• Samstag von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Arbeiten verboten!

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