Lärmschutz
Lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten sind zu folgenden Zeiten gestattet:
• Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 19.00 Uhr
• Samstag von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Arbeiten verboten!
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