Lärmschutzverordnung
Lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten sind zu folgenden Zeiten gestattet:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 19.00 Uhr
Samstag von 08.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Arbeiten verboten!
Die detaillierte Lärmschutzverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter thal.gv.at/buergerservice/ verordnungen.