Klasse C1
Voraussetzungen
Besitz von Klasse B
Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Berechtigungen
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
Umfasst Führerschein Klasse F
Klasse C
Voraussetzungen
Besitz von Klasse B
Mindestens 21 Jahre
Mindestens 18 Jahre mit C95
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Berechtigungen
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
Sonderkraftfahrzeuge
Umfasst Führerscheinklassen C1 und F
Befristung
Die Lenkberechtigung der Klasse C1 und C unterliegen einer gesetzlichen Befristung. Eine Verlängerung erfolgt durch ein ärztliches Gutachten (Führerschein-Widerholungsuntersuchung).
Klasse C1
Befristung auf 10 Jahre (bis 60. Lebensjahr)
Befristung auf 5 Jahre (ab 60. Lebensjahr)
Klasse C
Befristung auf 5 Jahre (bis 60. Lebensjahr)
Befristung auf 2 Jahre (ab 60. Lebensjahr)
Ausbildung
Theorie
10 Einheiten Theorieunterricht für LKW
Theoretische Prüfung
Praxis
Mindestens 8 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Praktische Prüfung
Optional: Berufskraftfahrer-Grundqualifikationsprüfung (C95)