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Eine lächelnde Frau mit lockigem Haar in einer gelben Jacke sitzt in einem Auto mit gelbem Hintergrund und einem grünen LKW-Symbol mit dem Text 'LKW Klasse C, C1, C95'.

Klasse C1

Voraussetzungen

  • Besitz von Klasse B

  • Mindestens 18 Jahre

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.

  • Umfasst Führerschein Klasse F


Klasse C

Voraussetzungen

  • Besitz von Klasse B

  • Mindestens 21 Jahre

  • Mindestens 18 Jahre mit C95

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.

  • Sonderkraftfahrzeuge

  • Umfasst Führerscheinklassen C1 und F


Befristung

Die Lenkberechtigung der Klasse C1 und C unterliegen einer gesetzlichen Befristung. Eine Verlängerung erfolgt durch ein ärztliches Gutachten (Führerschein-Widerholungsuntersuchung).


Klasse C1

  • Befristung auf 10 Jahre (bis 60. Lebensjahr)

  • Befristung auf 5 Jahre (ab 60. Lebensjahr)

Klasse C

  • Befristung auf 5 Jahre (bis 60. Lebensjahr)

  • Befristung auf 2 Jahre (ab 60. Lebensjahr)


Ausbildung

Theorie

  • 10 Einheiten Theorieunterricht für LKW

  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Mindestens 8 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule

  • Praktische Prüfung

  • Optional: Berufskraftfahrer-Grundqualifikationsprüfung (C95)