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Eine lächelnde Frau mit lockigem Haar fährt ein Auto mit einem Anhänger, der LKW-Anhänger, Klasse CE, C1, beschriftet ist.

Klasse C1E

Voraussetzungen

  • Besitz von Klasse C1

  • Mindestens 18 Jahre

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.

  • Umfasst Lenkberechtigung Klasse BE



Klasse CE

Voraussetzungen

  • Besitz von Klasse B

  • Mindestens 21 Jahre

  • Mindestens 18 Jahre mit C95

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

  • Umfasst Lenkberechtigungen Klassen C1E und BE


Ausbildung

Theorie

  • 6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Anhänger

  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule

  • Praktische Prüfung