Code 111
Voraussetzungen
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden
Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111 (vorher darf nicht gefahren werden!)
keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig
Berechtigungen
Leichtmotorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
Gültig in den Ländern Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien, Lettland
Klasse A1
Voraussetzungen
Mindestens 16 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Berechtigungen
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
Klasse A2
Voraussetzungen
Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Berechtigungen
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind
Klasse A
Voraussetzungen
Mindestens 24 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Berechtigungen
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Ausbildung A, A2, A1
Theorie
20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)
6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Motorrad
Theoretische Prüfung
Praxis
Mindestens 14 EH praktischer Ausbildung mit dem klassenspezifischen Fahrzeug
Ab 39 Jahre: + 2 EH praktische Ausbildung
Mehrphasenausbildung
Nach bestandener Führerscheinprüfung ist eine verpflichtende zweite Ausbildungsphase zu durchlaufen:
Fahrsicherheitstraining im Zeitraum 2-12 Monate nach Führerscheinerhalt
Perfektionsfahrt im Zeitraum 4-14 Monate nach Führerscheinerhalt
Aufstufung
A1 > A2 bzw. A2 > A:
Mindestens 2 Jahre Besitz der aktuellen Klasse
Mehrphasenausbildung abgeschlossen
7 EH praktischer Unterricht in der Fahrschule mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse oder
Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse
A1 > A
Mindestens 24 Jahre
Mehrphasenausbildung abgeschlossen
Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse