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Eine lächelnde Frau in einer gelben Jacke sitzt in einem Auto mit gelbem Hintergrund und einem Motorrad-Symbol, der Text lautet 'Motorrad Klasse A, A1, A2, Code 11'.

Code 111

Voraussetzungen

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B

  • Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen

  • Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden

  • Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111 (vorher darf nicht gefahren werden!)

  • keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig


Berechtigungen

  • Leichtmotorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW

  • Gültig in den Ländern Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien, Lettland



Klasse A1

Voraussetzungen

  • Mindestens 16 Jahre

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW


Klasse A2

Voraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind


Klasse A

Voraussetzungen

  • Mindestens 24 Jahre

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge


Ausbildung A, A2, A1

Theorie

  • 20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)

  • 6 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Motorrad

  • Theoretische Prüfung

Praxis

  • Mindestens 14 EH praktischer Ausbildung mit dem klassenspezifischen Fahrzeug

  • Ab 39 Jahre: + 2 EH praktische Ausbildung

Mehrphasenausbildung

Nach bestandener Führerscheinprüfung ist eine verpflichtende zweite Ausbildungsphase zu durchlaufen:

  • Fahrsicherheitstraining im Zeitraum 2-12 Monate nach Führerscheinerhalt

  • Perfektionsfahrt im Zeitraum 4-14 Monate nach Führerscheinerhalt




Aufstufung

A1 > A2 bzw. A2 > A:

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der aktuellen Klasse

  • Mehrphasenausbildung abgeschlossen

  • 7 EH praktischer Unterricht in der Fahrschule mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse oder

  • Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse

A1 > A

  • Mindestens 24 Jahre

  • Mehrphasenausbildung abgeschlossen

  • Praktische Prüfung mit Fahrzeug aus angestrebter Klasse