Wichtig: Ab 2026 dürfen recyclingfähige Gipsabfälle nicht mehr über den Bauschutt entsorgt oder deponiert werden. Grund dafür ist die neue Recyclinggips-Verordnung, die eine getrennte Sammlung und das Recycling von Gipsabfällen vorschreibt.
Für private Haushalte wird diese Änderung vor allem dann relevant, wenn Renovierungs- oder Umbauarbeiten an Haus oder Wohnung durchgeführt werden. Alte Gipswände, Gipskartonplatten oder Verschnitt aus neu verbauten Gipsplatten müssen künftig getrennt gesammelt und entsorgt werden.
✅ Getrennt sammeln:
Gipskartonplatten
Gips-Wandbauplatten
Gips-Feuerschutzplatten
Imprägnierte Gipsplatten
Verschnitt von Gipsplatten
❌ Nicht in die Gips-Sammlung:
Dämmstoffe (z. B. Mineralwolle, Styropor)
Asbesthaltige Materialien
Ziegel, Porenbeton oder Kalksandsteine
Estriche und starke Verunreinigungen
👉 Wichtig: Gipsabfälle bitte trocken lagern und getrennt im ASZ Königswiesen anliefern. Gips darf nicht mit Bauschutt oder anderen Bauabfällen vermischt werden.
♻️ Aus alten Gipsplatten können neue Gipsplatten entstehen. Mit der richtigen Trennung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Ressourcenschutz.