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Ein Poster mit dem Titel Gipsabfälle und einer Illustration von zerbrochenen und verstreuten Stücken von Gipskartonplatten.

Wichtig: Ab 2026 dürfen recyclingfähige Gipsabfälle nicht mehr über den Bauschutt entsorgt oder deponiert werden. Grund dafür ist die neue Recyclinggips-Verordnung, die eine getrennte Sammlung und das Recycling von Gipsabfällen vorschreibt.

Für private Haushalte wird diese Änderung vor allem dann relevant, wenn Renovierungs- oder Umbauarbeiten an Haus oder Wohnung durchgeführt werden. Alte Gipswände, Gipskartonplatten oder Verschnitt aus neu verbauten Gipsplatten müssen künftig getrennt gesammelt und entsorgt werden.

Getrennt sammeln:

  • Gipskartonplatten

  • Gips-Wandbauplatten

  • Gips-Feuerschutzplatten

  • Imprägnierte Gipsplatten

  • Verschnitt von Gipsplatten

Nicht in die Gips-Sammlung:

  • Dämmstoffe (z. B. Mineralwolle, Styropor)

  • Asbesthaltige Materialien

  • Ziegel, Porenbeton oder Kalksandsteine

  • Estriche und starke Verunreinigungen

👉 Wichtig: Gipsabfälle bitte trocken lagern und getrennt im ASZ Königswiesen anliefern. Gips darf nicht mit Bauschutt oder anderen Bauabfällen vermischt werden.

♻️ Aus alten Gipsplatten können neue Gipsplatten entstehen. Mit der richtigen Trennung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Ressourcenschutz.