Neue Regeln für Hundehaltung ab 01. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue, bundesweite Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG).
Zielgruppe: Zukünftige Halter von Hunden
Der zweistufige Nachweis für Hunde
Teil 1: Theorie (VOR dem Kauf)
Sie müssen einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs absolvieren, noch bevor der Hund bei Ihnen einzieht. Hier lernen Sie Grundlagen zu Pflege, Kosten, Verhalten und Recht.
Teil 2: Praxis (NACH dem Kauf)
Innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung müssen Sie eine 2- stündige Praxiseinheit mit Ihrem eigenen Hund absolvieren. Dabei geht es um Alltagssituationen und den richtigen Umgang.
Weiter Informationen finden Sie hier: Sachkundenachweis für Tierhalter:innen ab Juli 2026