Neues Hundehaltegesetz ab 1. Dezember 2024
Hier eine Zusammenfassung der Aktualisierungen:
1. Positive Absolvierung der Sachkunde-Ausbildung vor der Anschaffung des Hundes.
2. Meldung bei der Gemeinde nach dem Kauf des Hundes: Ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden.
Dafür erforderlich:
Positiv absolvierter Sachkunde-Kurs,
Nachweis Haftpflichtversicherung und
Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank.
3. Tierärztliche Bestätigung: Bestimmung der Größe (40cm/20kg-Regel) zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat.
4. Überprüfung der Alltagstauglichkeit: Alle Hundehalter, die ab dem 1.12.2024 einen großen Hund (über 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Körpergewicht) anmelden, müssen neben den allgemeinen Anforderungen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit ihrem Hund absolvieren und der Gemeinde vorlegen. Wird diese Bestätigung nicht erbracht, gilt Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. Besteht der Hund die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht, gilt er als auffällig.
Spezielle Hunde: Dazu gehören Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander. Die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung besteht binnen sechs Monaten und muss bei Hunden unter 8 Jahren, die vor dem 1.12.2024 angemeldet wurden, nachgeholt werden. Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr gilt ab 1.12.2024 eine Leinen- UND Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Nach einem positiven Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung durch den Tierarzt kann bei der Gemeinde ein Befreiungsantrag eingebracht werden.
Auffällige Hunde: Spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Feststellung der Auffälligkeit ist der Gemeinde ein Nachweis über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung vorzulegen. Auffällige Hunde dürfen im öffentlichen Raum nur mit Leine UND Maulkorb geführt werden.
Für ALLE Hunde gilt in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Freizeitparks, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auch bei Veranstaltungen Leinen- UND Maulkorbpflicht. An öffentlichen Orten müssen Hunde entweder an der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden.
Detailliertere Infos erhalten Sie unter hundehaltung-ooe.at.