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Ein Lagerfeuer brennt hell in einem Feld mit einigen kahlen Bäumen und einem Haus im Hintergrund.

Osterfeuer 2026

Nachstehend erhalten Sie wichtige Informationen sowie die Brandschutzmaßnahmen zum Abbrennen Ihres Osterfeuers!

Osterfeuer und Fackelschwingen dürfen nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden!

Wie bisher dürfen Osterfeuer, wenn es die Witterung am Karsamstag nicht zulässt, auch am darauffolgenden Wochenende abgebrannt werden.

Für das Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet ist eine bescheidmäßige Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters erforderlich!

Wir machen darauf aufmerksam, dass dafür ein ausführliches Ermittlungsverfahren notwendig ist und eine Ausnahmegenehmigung nur bei besonderen Voraussetzungen erteilt werden kann.

Osterfeuer sind im Gemeindeamt Steuerberg spätestens 4 Tage vor dem Abbrennen zu melden! Gleichzeitig ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen.

Das Anmeldeformular liegt im Gemeindeamt auf oder kann oberhalb des Artikel heruntergeladen werden!!!

Im Interesse der Sicherheit sind folgende Maßnahmen zu beachten:

Der Abstand im Umkreis eines zum Verbrennen vorgesehenen Reisighaufen ist so zu wählen, dass keine Gefährdung von baulichen Anlagen oder brennbaren Gegenständen eintreten kann.

Kontrollieren Sie vor Abbrennen, ob sich nicht Tiere (z.B. Igel usw.) in der Zwischenzeit in Ihrem Haufen eingenistet haben.

Grundsätzlich dürfen nur trockenes Holz und Reisig verbrannt werden, bei deren Verbrennung keine starke Rauch- und Geruchsbelästigung zu erwarten ist.

Das Verbrennen von Kunststoffen, Holzabfällen mit Zusätzen wie Spanplattenabfälle, kunststoffbeschichtete oder mit Holzschutzmitteln behandelte Holzabfälle ist jedenfalls verboten.

Laub, trockenes Gras usw. gehören ebenfalls nicht in das Osterfeuer.

Bei Aufkommen von Wind, Funkenflug und bei Verlassen der Feuerstätte ist das Feuer zu löschen.

Das Abbrennen des Osterfeuers darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung erfolgen.

Für die erste Löschhilfe sind geeignete Löschgeräte (z.B. Gartenschlauch) bereitzuhalten.

Bei Rauchentwicklung darf keine Gefährdung (z.B. Verkehrsgefährdung bei vorbeiführenden Straßen und Wegen usw.) entstehen.

Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen.

Genauere Informationen über das Abbrennen von Osterfeuer erhalten sie beim Gemeindeamt!