Reisepass/Personalausweis
Zur erstmaligen Erlangung eines Reisepasses oder Personalausweises sind beizubringen:
Geburtsurkunde (für vor dem 01.01.1939 Geborene der Taufschein)
Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
ein neues Passbild (45 mm hoch, 35 mm breit)*
gegebenenfalls Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades
Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie:
alter Reisepass
Geburtsurkunde
ein neues Passbild (45 mm hoch, 35 mm breit)*
Staatsbürgerschaftsnachweis (nur wenn der vorhandene Reisepass bereits mehr als 5 Jahre abgelaufen ist)
gegebenenfalls, bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (persönlich vor dem/der Sachbearbeiter/in).
Bei der Antragstellung müssen Kinder (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein!
Sind die Eltern geschieden, muss eine Obsorgebefugnis vorgelegt werden.
Ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gleisdorf.at/reisepass-personalausweis_463.htm