Richtlinien für lärmverursachende Tätigkeiten
Richtlinien „Lärmverursachende Tätigkeiten im Haus und Garten
Wir weisen darauf hin, dass folgende Richtlinien für lärmverursachende Tätigkeiten im Haus
und Garten in unserer Gemeinde gelten:
A) Einhaltung der Mittagspause:
In der Zeit von 12.00 - 13.00 Uhr sind Arbeiten, wie Rasen mähen, Hecken schneiden, Holz
sägen und andere stark lärmverursachende Tätigkeiten nicht gesttattet - jeder Mensch hat
ein Recht auf Mittagspause!
B) Arbeiten am Abend:
Arbeiten, die Lärm verursachen, dürfen nach 20.00 Uhr nicht mehr durchgeführt werden.
C) Sonn- und Feiertag
An Sonn- und Feiertagen sind alle "lärmverursachenden" Tätigkeiten und Arbeiten nicht
gestattet.
D) Grill- und Gartenfeste
Bei den beliebten Gartenfesten und Grillabenden, die während der Sommermonate
stattfinden, "muss" manchmal die ganze Nachbarschaft mitfeiern, da sie gezwungen ist, die
laute Musik und die fröhliche Stimmung unfreiwillig mitzuhören.
Wenn sich alle an die Spielregeln halten, können viele unnötige Streitigkeiten verhindert
werden. Mit ein wenig gutem Willen geht es sicherlich auch etwas leiser (vor allem dann,
wenn es bereits nach 22.00 Uhr ist).
Die Kinder in Ihrer Nachbarschaft werden es Ihnen danken. Auch ältere und kranke
Menschen brauchen ihren Schlaf und sind für Ihre Rücksichtnahme besonders dankbar.
Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Bürgermeister Simon Morscher