Rücksichtnahme bei Garten- und Reinigungsarbeiten
Mit Beginn des Herbstes stehen bei vielen Meininger Bürger:innen verstärkt Garten- und Reinigungsarbeiten an. Hecken werden zurückgeschnitten, Laub beseitigt und verschiedene Reinigungs- oder Holzarbeiten durchgeführt. Dabei kommen häufig lärmintensive Geräte wie Rasenmäher, Rasen-Trimmer, Heckenscheren, Laubbläser, Hochdruckreiniger, Motorsägen oder Kreissägen (außerhalb forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke) zum Einsatz.
Um die Ruhezeiten im Gemeindegebiet zu wahren, sind für die Nutzung dieser Geräte feste Zeiten vorgesehen:
Montag bis Freitag: 07:00–12:00 Uhr und 13:00–20:00 Uhr
Samstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiträume ist der Betrieb untersagt. Die Einhaltung dieser Regelungen liegt im Interesse aller Bürger:innen und gewährleistet ein geordnetes und rücksichtvolles Zusammenleben. Nicht unter die Bestimmung fallen Tätigkeiten im Rahmen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Die vollständige Lärmschutzverordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Meiningen zu finden: Verordnungssammlung | Gemeinde Meiningen - Gemeinde
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