Loading
Cities
Ein roter Rasenmäher mit schwarzem Motor und grauem Griff liegt im hohen Gras.

Rücksichtnahme bei Garten- und Reinigungsarbeiten

Mit Beginn des Herbstes stehen bei vielen Meininger Bürger:innen verstärkt Garten- und Reinigungsarbeiten an. Hecken werden zurückgeschnitten, Laub beseitigt und verschiedene Reinigungs- oder Holzarbeiten durchgeführt. Dabei kommen häufig lärmintensive Geräte wie Rasenmäher, Rasen-Trimmer, Heckenscheren, Laubbläser, Hochdruckreiniger, Motorsägen oder Kreissägen (außerhalb forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke) zum Einsatz.

Um die Ruhezeiten im Gemeindegebiet zu wahren, sind für die Nutzung dieser Geräte feste Zeiten vorgesehen:

  • Montag bis Freitag: 07:00–12:00 Uhr und 13:00–20:00 Uhr

  • Samstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiträume ist der Betrieb untersagt. Die Einhaltung dieser Regelungen liegt im Interesse aller Bürger:innen und gewährleistet ein geordnetes und rücksichtvolles Zusammenleben. Nicht unter die Bestimmung fallen Tätigkeiten im Rahmen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Die vollständige Lärmschutzverordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Meiningen zu finden: Verordnungssammlung | Gemeinde Meiningen - Gemeinde

Bildquelle: Bild von M. Roth auf Pixabay