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Eine Person in einem Jeanshemd hält einen Stapel Bücher in einer Bibliothek.

Semesterticket

Informationen

Förderziele und Fördergegenstand

Das Semesterticket ist eine Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für ordentlich Studierende, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren. Die Förderung soll zu der Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen und burgenländische Studierende finanziell unterstützen.

Förderempfänger

Studierende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer seit mindestens sieben Monaten im Burgenland

  • Studium an einer österreichische Hochschule gem. §2 Abs. 2

  • Erwerb einer Fahrkarte (Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich oder ein Klimaticket)

  • Das 26. Lebensjahr ist in jenem Semester, in dem die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet

Förderhöhe und Förderart

Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens 50 % der nachgewiesenen Kosten für die erworbenen Fahrkarten, höchstens jedoch € 76,00. Die Gemeinde Podersdorf am See fördert das Ticket zusätzlich mit € 50,00 (bitte die Förderzusage des Landes in der Gemeinde vorlegen).

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Nachweise

  • Studienbestätigung einer österreichischen Hochschule, für jenes Semester, in welchem die Förderung beantragt wird

  • Fahrkarte/n

  • Zahlungsbeleg der Fahrkarte/n

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann für das Sommersemester jeweils von 1. März bis 15. Juli und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber gestellt werden. Fallen die Fristen auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online beim Amt der burgenländischen Landesregierung

Achtung: die Einreichung ist nur mittels ID Austria möglich! Wer noch keine ID Austria besitzt, muss sich mit der BH Neusiedl am See in Verbindung setzen!