Sozialstaffel
Sozialstaffelung der Elternbeiträge für Kindergarten und Kinderkrippe in der Steiermark
Für das Kindergartenjahr besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung über sozial gestaffelte Elternbeiträge zu erhalten.
Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich dabei nach dem monatlichen Familiennettoeinkommen sowie der täglichen Betreuungszeit des Kindes. Grundlage dafür sind die vom Land Steiermark vorgegebenen Tabellen.
Wie erfolgt die Berechnung?
Für die Berechnung des sozial gestaffelten Elternbeitrags ist jährlich eine Checkliste des Landes Steiermark auszufüllen, zu unterschreiben und gemeinsam mit den erforderlichen Einkommensnachweisen vorzulegen.
Die Sozialstaffelanträge müssen jeweils bis spätestens 30. Juni in der Gemeinde eingereicht werden. Diese Frist gilt für die Förderung im darauffolgenden Kinderbetreuungsjahr.
❗ Wichtig:
Werden keine oder unvollständige Unterlagen eingereicht, wird automatisch der höchstmögliche Elternbeitrag laut Tabelle für die jeweilige Betreuungszeit verrechnet.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/153162395/DE/