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Eine Gruppe von Kindern mit erhobenen Daumen vor einer Tafel, auf der 'SCHULE' steht.

Die Stadtgemeinde Weiz unterstützt einkommensschwache Familien sowohl bei der Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen als auch beim Schulstart mit finanziellen Zuschüssen.

Die steigenden Kosten im Bereich Schule stellen für viele einkommensschwache Haushalte eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um Familien zu entlasten, bietet die Stadt Weiz einen Zuschuss.

Zuschuss zu mehrtägigen Schulveranstaltungen

Beihilfen sind für Schüler*innen der 1. bis 13. Schulstufe, die ihren Hauptwohnsitz in Weiz haben, nach den Einkommensrichtlinien des aktuellen EU-Silc möglich. Die Richtlinien des EU-Silc werden jährlich im April angepasst.

Aktuelle Einkommensgrenzen:

  • Ein-Personen-Haushalt: € 1827,-

  • Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften: € 2741,-

  • Erhöhung für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind: € 548,-

Für die Teilnahme an einer mindestens dreitägigen Schulveranstaltung kann ein Zuschuss in der Höhe von 25 % der Gesamtkosten, maximal jedoch € 250,- gewährt werden.

Worauf es zu achten gilt

Zum Familien-Nettoeinkommen zählen sämtliche Gehälter, Löhne, in- und ausländische Pensionen, Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bzw. aus einem Gewerbebetrieb, Karenzgeld, Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung oder der Sozialunterstützung sowie Leistungen des Arbeitsmarktservices jener Personen, welche für das Kind unterhaltspflichtig sind und im gemeinsamen Haushalt leben. Ebenso zum Einkommen zählen Unterhaltszahlungen von geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartnern sowie Alimentezahlungen an alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder mit Ausnahme der Stiefgeschwister.

Nicht als Einkommen zählen die Familienbeihilfe, Zusatzrenten für Schwerversehrte zu einer gesetzlichen Unfallversorgung, Pflegegeld sowie Blinden- und Behindertenbeihilfen und das Kilometergeld.

Sonstige Förderungen (Elternverein, BH) sind vom Antragsteller bekannt zu geben und werden in Abzug gebracht. Die Antragsformulare liegen sowohl im Sozialbüro als auch direkt in den Direktionen der jeweiligen Schulen auf.

Ansuchen um einen Zuschuss sind bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres möglich. Die von der Schulleitung nach der durchgeführten Schulveranstaltung ausgestellte Bestätigung ist mit dem Ansuchen und beigelegten Einkommensnachweisen (Kopien) im Stadtservice Weiz/Sozialbüro einzubringen. Gerne kann auch online beantragt werden: www.weiz.at/Services/Foerderungen/Sozialfoerderungen.

Ansuchen um Schulstartgeld

Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in Weiz, die eine erste Klasse einer Volksschule besuchen, können um Schulstartgeld ansuchen. Zu dem für die Berechnung des Schulstartgeldes heranzuziehenden Nettoeinkommen zählen sämtliche Gehälter, Löhne, Pensionen, Sozialhilfe, Leistungen des Arbeitsmarktservice, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld) sowie Unterhalts- und Alimentezahlungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

Als Berechnungsgrundlage für Alleinerzieher*innen ist eine Nettoeinkommensgrenze von dzt. € 1827,- (Armutsgefährdungsschwelle lt. EU-SILC). Der Erhöhungsbeitrag pro Kind beträgt dzt. € 548,-. Als Berechnungsgrundlage für Ehepaare/Lebensgemeinschaft ist eine Nettoeinkommensgrenze von dzt. € 2741,- (Armutsgefährdungsschwelle lt. EU-SILC).

Der Erhöhungsbeitrag pro Kind beträgt dzt. € 548,-. Gerne können Sie den Zuschuss auch online beantragen. Dafür bitte sämtliche Einkommensunterlagen, das ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen eingescannt (nicht fotografiert) und einen Kontoauszug der Eingänge von einem vollen Monat an folgende E-Mail-Adresse senden: sozialbuero@weiz.at

Antragsfrist: Das Ansuchen um Schulstartgeld ist spätestens bis 31.12.2026 für das in diesem Herbst beginnende Schuljahr 2026/27 möglich.

Für ausführliche Informationen steht das Team des Sozialbüros im Stadtservice Weiz, Rathausgasse 3, gerne zur Verfügung.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns auch telefonisch: 03172/2319-230.