Studententicket
Hauptwohnsitz in Dechantskirchen mit Stichtag 31.10. und mind. einen Zeitraum von 180 Tagen um diesen Stichtag herum (gemäß Registerzählungsgesetz 2006)
Besuch einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in Graz, Wien oder österr. Städten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Förderung gilt ab dem Wintersemester 2012
Förderung unabhängig von Einkommen und Studienerfolg
Keine Bindung an die Familienbeihilfe
Die Förderung wird max. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gewährt (Ende der Förderung ist das Ende des Semesters in dem das 26. Lebensjahr vollendet wurde)
Die Förderung beträgt 100% des Fahrkartenpreises
Die Kosten für die Fahrkarte/n werden im Nachhinein refundiert
Beantragung für Wintersemester von 1. März bis 30. Juni des darauffolgendes Jahres
Beantragung für Sommersemester von 1. Aug. bis 30. Nov. des selben Jahres
Vorlage einer gültigen Inskriptionsbestätigung oder eines gleichwertigen Studiennachweises für das jeweilige Semester
Vorlage der Fahrkarte/n für öffentliches Verkehrsmittel oder Vorlage von Rechnung, Quittung oder Kassenbeleg für die Fahrkarte
Nicht gefördert werden:
Studenten die ihren Hauptwohnsitz nicht in Dechantskirchen haben
die Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studium Ort
die Kosten von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel an einem Studienort außerhalb Österreichs