Loading
Cities
Bild enthält, Book, Publication, Indoors, Library, Adult, Female, Person, Woman, Reading, Furniture

Studententicket

  • Hauptwohnsitz in Dechantskirchen mit Stichtag 31.10. und mind. einen Zeitraum von 180 Tagen um diesen Stichtag herum (gemäß Registerzählungsgesetz 2006)

  • Besuch einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in Graz, Wien oder österr. Städten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Die Förderung gilt ab dem Wintersemester 2012

  • Förderung unabhängig von Einkommen und Studienerfolg

  • Keine Bindung an die Familienbeihilfe

  • Die Förderung wird max. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gewährt (Ende der Förderung ist das Ende des Semesters in dem das 26. Lebensjahr vollendet wurde)

  • Die Förderung beträgt 100% des Fahrkartenpreises

  • Die Kosten für die Fahrkarte/n werden im Nachhinein refundiert

  • Beantragung für Wintersemester von 1. März bis 30. Juni des darauffolgendes Jahres

  • Beantragung für Sommersemester von 1. Aug. bis 30. Nov. des selben Jahres

  • Vorlage einer gültigen Inskriptionsbestätigung oder eines gleichwertigen Studiennachweises für das jeweilige Semester

  • Vorlage der Fahrkarte/n für öffentliches Verkehrsmittel oder Vorlage von Rechnung, Quittung oder Kassenbeleg für die Fahrkarte

Nicht gefördert werden:

  • Studenten die ihren Hauptwohnsitz nicht in Dechantskirchen haben

  • die Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studium Ort

  • die Kosten von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel an einem Studienort außerhalb Österreichs