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Nahaufnahme eines schwarzen und goldenen Füllfederhalters mit einer Feder, die auf einem offenen Buch ruht.

Für die Selbsterklärung des Tourismusbeitrages gelangen Sie hier direkt zum Online-Formular: Ermittlung des Tourismusbeitrages (vorarlberg.gv.at)

Ermittlung des Tourismusbeitrages
Hebesatz für das Jahr 2026: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Laterns hat in ihrer Sitzung vom 16.12.2025 aufgrund des Vorarlberger Tourismusgesetzes, LGBl. Nr. 86/1997 idgF, den Hebesatz für das Jahr 2026 mit 0,5000 v.H. festgesetzt. Die Gemeinde Laterns ist in die Ortsklasse C eingereiht.

Berechnungsweise:
Tourismusbeitrag 2026 = Umsatz 2024 * Umsatzanteil lt. Abgabegruppe * Hebesatz
Für den Tourismusbeitrag 2026 ist der abgabepflichtige Umsatz des Jahres 2024 maßgebend. Die Höhe des Tourismusbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der Bemessungsgrundlage mit dem Hebesatz. Die Bemessungsgrundlage richtet sich danach, in welche Abgabegruppe der/die Beitragspflichtige aufgrund seiner/ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Erwerbszweig fällt. Die Erwerbszweige werden in 7 verschiedene Abgabegruppen eingeteilt, vgl.:

www.ris.bka.gv.at/Abgabengruppenverordnung

Der Umsatzanteil beträgt für AbgabenschuldnerInnen der

Abgabengruppe 1: 90 %
Abgabengruppe 2: 70 %
Abgabengruppe 3: 50 %
Abgabengruppe 4: 30 %
Abgabengruppe 5: 15 %
Abgabengruppe 6: 10 %
Abgabengruppe 7: 5 %

Besonderheit bei Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2024:
Für Abgabepflichtige, die im Jahr 2024 ihre Tätigkeit in Laterns aufgenommen haben, ist bei der Berechnung des Tourismusbeitrags 2026 der Umsatz des Jahres 2024 nach allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen auf einen Betrag hochzurechnen, der bei einer ganzjährigen Tätigkeit erzielt worden wäre.

Besonderheit bei Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2025
Abgabepflichtige, die im Jahr 2025 ihre Tätigkeit in Laterns aufgenommen haben, haben im Jahr 2026 sowohl den Tourismusbeitrag des Jahres 2025 als auch den Tourismusbeitrag des Jahres 2026 zu entrichten. Für die Ermittlung des Tourismusbeitrages 2025 sind dabei der abgabepflichtige Umsatz des Jahres 2025 und der Hebesatz 0,4000 v. H. maßgeblich. Für den Tourismusbeitrag 2026 ist derselbe Umsatz auf einen Betrag hochzurechnen, der nach allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen bei einer ganzjährigen Tätigkeit erzielt worden wäre. Für die Ermittlung des Tourismusbeitrags 2026 ist dabei der Hebesatz 0,4000 v. H. maßgeblich.

Besonderheit bei Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2026
Für alle diejenigen, welche im Jahre 2026 ihre selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, wird der Tourismusbeitrag erstmals im Jahre 2025 für beide Jahre (2026 und 2025) zur Entrichtung fällig.

Hinweis - Allgemeines:
Die Entrichtung der Abgabe kann unterbleiben, wenn der Abgabenbetrag unter EUR 30,00 liegt. Wir ersuchen Sie jedoch um eine kurze Mitteilung.

Bei Fragen zum Tourismusbeitrag stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. Tel. 05526 212 oder gemeinde@laterns.at gerne zur Verfügung.