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Eine Frau mit lockigen Haaren sitzt in einem Auto und lächelt, neben einer Illustration eines Traktors.

Voraussetzungen

  • Mindestens 16 Jahre, beschränkt für Landwirtschaft

  • Mindestens 18 Jahre

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich

  • Ärztliche Untersuchung

  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)


Berechtigungen

  • Zugmaschinen

  • Motorkarren

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen

  • Transportkarren

  • Jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie

  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und

  • Sonderkraftfahrzeuge



Ausbildung

Theorie

  • 20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)

  • 4 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Traktor

  • Theoretische Prüfung


Praxis

  • Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule

  • Praktische Prüfung