Voraussetzungen
Mindestens 16 Jahre, beschränkt für Landwirtschaft
Mindestens 18 Jahre
Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Geburtstag möglich
Ärztliche Untersuchung
Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 6 Stunden)
Berechtigungen
Zugmaschinen
Motorkarren
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Transportkarren
Jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie
Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und
Sonderkraftfahrzeuge
Ausbildung
Theorie
20 EH Grundwissen Unterricht (wenn, außer Moped, noch kein FS vorhanden ist)
4 EH fachspezifischer Theorieunterricht für Traktor
Theoretische Prüfung
Praxis
Mindestens 4 EH praktische Ausbildung in der Fahrschule
Praktische Prüfung