Cities
Eine Person hält Euro-Banknoten und ein Broschüren mit dem Titel Warmepreisdeckle 2026 in einem gemütlichen Wohnzimmer.

Wärmepreisdeckel 2026: Unterstützung für Haushalte im Burgenland

Die Burgenländische Landesregierung verlängert den Wärmepreisdeckel auch für das Jahr 2026. Ziel ist es, Haushalte zu entlasten, deren Heizkosten im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sind. Die Marktgemeinde Gols informiert und unterstützt bei der Antragstellung.

Wie funktioniert der Wärmepreisdeckel?

  • Je geringer das Einkommen, desto niedriger die „zumutbaren“ Heizkosten.

  • Von den tatsächlichen Heizkosten werden 90 % für die Berechnung herangezogen.

  • Liegen die berechneten Heizkosten über der Zumutbarkeitsgrenze, wird die Differenz gefördert.

Zumutbarkeitsgrenze nach Einkommen:

  • bis 23.000 €: 3 % des Netto-Jahreshaushaltseinkommens

  • bis 33.000 €: 5 % des Netto-Jahreshaushaltseinkommens

  • bis 43.000 €: 7 % des Netto-Jahreshaushaltseinkommens

Höhe der Unterstützung

  • mindestens 50 €

  • maximal 1.000 € pro Haushalt und Jahr

  • Für die niedrigste Einkommenskategorie gilt: Ergibt die Berechnung weniger als 200 € (oder gar keinen Anspruch), wird ein Sockelbetrag von 200 € ausbezahlt.

Auszahlung

  • In der Regel in zwei Teilbeträgen zu je 50 %.

  • Beträge unter 500 € oder Bewilligungen nach dem 1. Oktober 2026 werden einmalig in voller Höhe ausbezahlt.

Fristen und Antrag

  • Förderperiode: 1. April 2026 bis 31. Dezember 2026.

  • Antragstellung:
    Online unter auf der Website des Landes Burgenland
    oder im Gemeindeamt Gols mit dem aktuellen Datenblatt (Heizkostennachweis erforderlich, z. B. letzte Jahresrechnung oder Nachweis der letzten zwölf Monate).

  • Hinweis: Eine im Vorjahr (WPD25) bereits verwendete Jahresabrechnung kann nicht nochmals verwendet werden.

Was wird für den Antrag benötigt?

  • Daten zum Haushalt und Hauptwohnsitz

  • Heizkostennachweis (z. B. Jahresabrechnung, Betriebskosten-/Vorschreibung, Rechnungen über Heizstoffe)

  • Gegebenenfalls zusätzliche Nachweise, die nicht in der Transparenzdatenbank aufscheinen (z. B. Sozialunterstützung, Einkommen im Ausland, Einheitswertbescheid)

  • Bankverbindung für die Auszahlung

  • Bei Öl-, Flüssig-/Gas- oder Kohle/Koksheizung ist die Zustimmung zu einer kostenlosen Energieberatung verpflichtend.

Warum jetzt informieren?

Die Energiekosten belasten viele Haushalte. Der Wärmepreisdeckel schafft gezielte Entlastung und Planungssicherheit. Bitte rechtzeitig informieren, Unterlagen sammeln und den Antrag im Gemeindeamt stellen.

Bei Fragen hilft das Team im Gemeindeamt Gols gerne weiter.