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Ein Bach mit klarem blauem Wasser fließt durch ein bewaldetes Gebiet, umgeben von Felsen und Moos. Bäume säumen die Ufer, einige ohne Blätter.

Wichtig für alle Anrainer im Nahbereich eines Grundstückes des Öffentlichen Wassergutes

Schutz unseres Öffentlichen Wassergutes

In letzter Zeit wurden bei Begehungen entlang unserer Gewässer vermehrt Ablagerungen von Grünschnitt und Baumaterialien festgestellt. Da diese Flächen als Öffentliches Wassergut besonderen gesetzlichen Schutz genießen, bittet die Gemeinde um Beachtung folgender Punkte:

  • Kein Lagerplatz: Das Ablagern von Grünschnitt, Holz oder Materialien auf Gewässerparzellen ist verboten. Diese Gegenstände behindern bei Starkregen den Abfluss, führen zu Verklausungen und schädigen die Uferböschung sowie die Ökologie.

  • Wasserentnahme: Die Entnahme von Wasser mittels fest installierter Pumpen oder Leitungen ist ohne wasserrechtliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft unzulässig. Erlaubt ist lediglich der einfache Gemeingebrauch (z. B. mit dem Kübel).

  • Rechtliche Folgen: Verstöße können teure Besitzstörungsklagen oder Wasserrechtsbeschwerden nach sich ziehen.

Helfen Sie mit, unsere Gewässer als natürlichen Hochwasserschutz und wertvollen Lebensraum zu erhalten!