Cities
Eine Person hält ein Tablett mit ausländischer Währung und Münzen. Scheine in 10 und 20 Euro und drei Münzen sind sichtbar. Das Tablett hat eine metallische Oberfläche.

Wie ist die neue Trinkgeldregelung ab 1.1.2026 ausgestaltet?

Wie ist die neue Trinkgeldregelung ab 1.1.2026 ausgestaltet?

Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf eine bundesweit einheitliche Trinkgeldregelung geeinigt und ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 29.7.2025 im Nationalrat eingebracht. Die neue Trinkgeldregelung, welche mit 1.1.2026 in Kraft tritt, sieht vor, dass Trinkgelder auch weiterhin von der Steuer befreit sind, in der gesetzlichen Sozialversicherung allerdings bundesweit einheitliche beitragspflichtige Pauschalen eingeführt werden.

Ausgestaltung in der Sozialversicherung

Entsprechend der Neuregelung werden für einzelne Erwerbszweige bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgelegt, welche im Rahmen der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge als beitragspflichtiges Entgelt berücksichtigt werden. Der Ansatz der Pauschalen erfolgt für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die üblicherweise Trinkgeld erhalten, sowie für Dienstnehmer, die an innerbetrieblichen Trinkgeldverteilsystemen beteiligt sind. Die künftigen Trinkgeldpauschalen sind betraglich gedeckelt. Liegt das tatsächlich empfangene Trinkgeld über der Pauschale, so werden von den die Pauschale übersteigenden Geldern keine Beiträge eingehoben, womit nachträgliche Beitragsvorschreibungen künftig ausgeschlossen sind. Liegen die tatsächlich empfangenen Trinkgelder hingegen nachweislich unter der Pauschale, so können die tatsächlich vereinnahmten Gelder als Beitragsgrundlage herangezogen werden. Die im Erwerbszweig Hotellerie und Gastgewerbe vorgesehenen Pauschalbeträge sollen wie folgt gestaffelt sein:

Jahr 2026:

  • Mitarbeiter mit Inkasso € 65,00

  • Mitarbeiter ohne Inkasso € 45,00

Jahr 2027:

  • Mitarbeiter mit Inkasso € 85,00

  • Mitarbeiter ohne Inkasso € 45,00

Jahr 2028:

  • Mitarbeiter mit Inkasso € 100,00

  • Mitarbeiter ohne Inkasso € 50,00

Die finale Gesetzwerdung war bei Redaktionsschluss noch abzuwarten (Stand: Ministerialentwurf).

Bild: Medienzunft Berlin - Adobe Stock.com

Erscheinungsdatum: Mi., 24. Sept. 2025