Gleich zwei wichtige Neuerungen gibt es beim Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes. Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist um einen Monat bis Ende November. Erhöht wird auch die Einkommensgrenze. Anspruchsberechtigt sind nun alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro (bisher 30.734 Euro). Die Anträge für die 400 Euro sind weiterhin online unbürokratisch möglich. Menschen ohne Internet-Zugang wird im Marktgemeindeamt Vordernberg gerne geholfen.,
94,4 Millionen Euro stehen für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Steiermark zur Verfügung. Für die wichtige sozialpolitische Maßnahme hat die Landesregierung unmittelbar vor Beginn der kälteren Jahreszeit folgende Änderungen beschlossen.
1.) Alle Steirerinnen und Steirer, die den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes bisher noch nicht beantragt haben, können das nun bis 30. November 2023 tun. Ursprünglich sollte die Antragsfrist mit 31. Oktober enden. Die Anträge für die 400 Euro können aber weiterhin unbürokratisch online unter www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at gestellt werden. Die Servicestellen unserer Gemeinde unterstützt dabei Menschen ohne Internet-Zugang.
2.) Die Einkommensgrenze wird ab 1. November von bisher 30.734 Euro Haushaltseinkommen im Jahr netto auf 40.045 Euro erhöht. Damit kommen in Zeiten der Teuerung noch mehr Steirerinnen und Steirer in den Genuss des Zuschusses. Wichtig: Rund 9.600 Anträge, die abgelehnt worden sind, weil die Antragstellerinnen oder -steller die bisherige Einkommensgrenze überschreiten, werden entsprechend der neuen Einkommensgrenze nochmals automatisch überprüft. Hier ist kein neuer Antrag notwendig.
3.) Für alle Fragen im Zusammenhang mit abgelehnten Anträgen wird auf die kostenlose Hotline unter 0800 800 262 verwiesen.