Der USV Neuhaus am Klausenbach hat Vereinsgeschichte geschrieben. Mit einem verdienten 3:1-Heimsieg gegen den ASKÖ Markt Neuhodis sicherten sich die Blau-Weißen am letzten Spieltag der 1.
Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
Besitzen Sie einen oder mehrere Rebstöcke (Edeltrauben, PIWI-Trauben, Uhudlerstöcke) in Ihrem Garten, bei Ihrem Kellerstöckl oder auf Ihrem Grundstück? Dann betrifft Sie diese wichtige Information unmittelbar.
Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade ist in den ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen verpflichtend – auch für Privatpersonen mit einzelnen Rebstöcken.
Die erste Behandlung der Rebstöcke muss ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche durchgeführt werden.
Eine zweite Behandlung ist 3 bis 4 Wochen später unbedingt erforderlich.
Die Amerikanische Rebzikade kann die gefährliche Rebkrankheit Goldgelbe Vergilbung der Rebe übertragen. Diese Krankheit stellt eine ernste Gefahr für unsere Weingärten, Hausreben und die Weinbauregion Südburgenland dar.
Für Privatpersonen ist das Pflanzenschutzmittel „Spruzit – Schädlingsfrei“ in Kleinmengen bei den Raiffeisen-Lagerhäusern erhältlich.
Falls Sie unsicher sind, wie die Behandlung durchgeführt werden soll, wenden Sie sich bitte an:
die Weinbauvereinsobmänner Ihrer Gemeinde,
Winzerinnen und Winzer in Ihrer Nähe oder
die zuständigen Fachstellen.
Diese können Sie beraten und bei Fragen zur richtigen Durchführung unterstützen.
Weitere Informationen zur Amerikanischen Rebzikade, zur Goldgelben Vergilbung der Rebe sowie zu den aktuellen Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Burgenland:
Goldgelbe Vergilbung der Rebe und Amerikanische Rebzikade | Landwirtschaftskammer Burgenland
Dort wird in den kommenden Tagen auch eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Befalls- und Sicherheitszonen grundstücksgenau ersichtlich sein werden. Außerdem werden dort laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.
Bitte nehmen Sie diese Maßnahme ernst und führen Sie die Behandlung zeitgerecht durch.