Die renovierte Wasserschanze am Luegsteinsee in Oberaudorf ist wieder in Betrieb. Der WSV Oberaudorf feierte den Erfolg mit einem Freestyle-Fest.
Heckenrückschnitt – Für freie und sichere Verkehrswege
Die Gemeinde Oberaudorf bittet alle Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen, Geh- und Radwegen regelmäßig zurückzuschneiden. Überhängende Äste und zu weit in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Anpflanzungen können die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen und die Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge erschweren.
Bitte beachten Sie folgende Mindesthöhen:
4,50 m über Fahrbahnen
2,50 m über Radwegen
2,30 m über Gehwegen
An Kreuzungen und Einmündungen ist auf ausreichende Sicht zu achten. Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung dürfen nicht durch Äste oder Hecken verdeckt werden.
Kontrollieren Sie außerdem regelmäßig überhängende Bäume auf abgestorbene oder beschädigte Äste und lassen Sie diese bei Bedarf fachgerecht entfernen. So stellen Sie sicher, dass Feuerwehr, Rettungsdienst, Müllabfuhr sowie Liefer- und Versorgungsfahrzeuge öffentliche Straßen jederzeit sicher und ungehindert nutzen können.
Bitte entfernen Sie auch Blätter, Äste und Früchte, die von Ihrem Grundstück auf Straßen oder Gehwege fallen. Der aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderliche Rückschnitt ist auch während der Vegetationszeit zulässig und fällt nicht unter das allgemeine Schnittverbot des Bundesnaturschutzgesetzes.
Grünschnitt kann zu den bekannten Öffnungszeiten an der Grüngutsammelstelle beim Wertstoffhof abgegeben werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Ordnungsamt
Gemeinde Oberaudorf
