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Eine Tabelle zeigt die Kosten für verschiedene Einheiten. Die erste Spalte zeigt die Anzahl der Einheiten und die zweite Spalte den Preis. Die dritte Spalte zeigt die Gesamtkosten.

Bereitstellungsgebühr

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In der Marktgemeinde Eichgraben werden Kanalerrichtungsabgaben (Kanaleinmündungs-, Ergänzungs- und Sonderabgaben) und Kanalbenutzungsgebühren nach Maßgabe der Bestimmungen des NO Kanalgesetzes 1977 erhoben. A: Einmündungsabgabe für den Anschluss an oder die Umgestaltung in einen öffentlichen Mischwasserkanal. B: Einmündungsabgabe für den Anschluss an oder die Umgestaltung in einen öffentlichen Schmutzwasserkanal.

Kanalabgabenordnung

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Das Dokument ist eine Wasserversorgungsabgabenordnung für Eichgraben gemäß dem NO Gemeindewasserleitungsgesetz 1978. Es listet Gebühren für Wasseranschlussabgaben, Ergänzungsabgaben, Sonderabgaben, Wasserbezugsgebühren und Bereitstellungsgebühren auf. Die Berechnungsgrundlage für die Wasseranschlussabgabe ist auf 9,66 festgelegt.

Wasserabgabenordnung

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