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Verordnungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Klaus über die Abfallgebührenordnung. Es enthält Definitionen und Vorschriften für Abfallgebühren, einschließlich Begriffe für 'Wohnungsnutzer', 'Ferienwohnungen' und 'andere Abfallerzeuger'. Das Dokument ist vom 10.10.2018.
Amtliche Dokumente mit dem Titel 'Verordnung' in deutscher Sprache über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Klaus. Das Dokument beschreibt Vorschriften für die Abfallsammlung und -entsorgung, einschließlich Definitionen, Sammelpläne und Entsorgungsbereiche.
Dokument vom 30. Mai 1988 aus Felokrich mit dem Titel 'Verordnung über die Aufstellung und Anbringung von Druckmaschinen in KLAUS'. Es legt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung fest und verbietet die Installation von Druckmaschinen an bestimmten öffentlichen Orten.
Amtliches Gesetzblatt für das Jahr 2024. Ausgabe am 22. November 2024. Bekanntmachung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025. Wahlen finden am Sonntag, den 16. März 2025, statt.
Dokument vom 21. Dezember 2007 mit dem Titel 'Verordnung der Gemeinde Klaus über den Bezug des Bürgermeisters.' Es beschreibt die monatliche Bezüge des Bürgermeisters, einschließlich Sonderzahlungen, und erwähnt Anpassungen basierend auf dem Bundesvergütungsindex. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Eine Verordnung der Gemeinde Klaus vom 7.7.2004 über die Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk. Der Plan von Dipl.-Ing. Georg Rauch vom 22.3.2004 ist ein integraler Bestandteil dieser Verordnung.
Dokument mit dem Titel 'Verordnung der Gemeinde Klaus' beschreibt die Regelungen zur Entschädigung von Bürgermeistern, Gemeindevertretern und Stadtvertretern. Das Dokument legt Vergütungssätze, Reisekosten und Sonderzahlungen fest.
Eine Verordnung des Gemeindevorstehers Klaus über die Festsetzung der Arbeitszeit im Gemeindeamt (Arbeitszeitverordnung). Gemäß § 31 Abs. 2 des Gemeindebedienstetegesetzes, LGB1.Nr. 49/ 1988 i.d.g.F. wird aufgrund des Gemeindevorsteherbeschlusses vom 10.12.1991 verordnet: 1. Die Arbeitszeit im Gemeindeamt wird wie folgt festgelegt: 2. Wenn zwingende dienstliche Rücksichten es erfordern, kann im Einzelfall vorübergehend unter Einhaltung der sich gemäß Abs. 1 ergebenden öffentlichen Arbeitszeit eine andere Arbeits- zeit festgelegt werden. 3. Die Verordnung tritt am 1.1.1992 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Verordnung vom 30.12.1974 ihre Wirksamkeit.
Deutsches Dokument mit offiziellem Siegel von Klaus, datiert vom 7. Dezember 2000, legt die Grundsteuersätze für Grundstücke und Gewerbeimmobilien in der Gemeinde Klaus fest.
Das Bild zeigt ein rechtliches Dokument, das die Vorschriften für einen Friedhof in Klaus, Deutschland, darlegt. Es spezifiziert den Standort des Friedhofs, seine Verwaltung und die Verfahren für Beerdigung und Aufbewahrung der Verstorbenen. Es erwähnt auch die Bereitstellung eines Sarges für die Beerdigung und die erforderlichen Genehmigungen für die Bestattung von Nichtansässigen. Das Dokument ist vom 18. April 2018 und verweist auf relevante Gesetze.
Amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus vom 14.12.2020 zur Festlegung des Versorgungsbereichs der Gemeindewasserversorgungsanlage der Gemeinde Klaus. Der Versorgungsbereich wird gemäß § 1 der Wasserleitungsordnung der Gemeinde Klaus festgelegt.
Eine leere weiße Seite mit einem kleinen schwarzen Punkt in der oberen rechten Ecke
Eine Gemeindeverordnung für die monatliche Zulage des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus, basierend auf einem Beschluss des Gemeinderats vom 21. Oktober 2020. Die monatliche Zulage des Bürgermeisters beträgt 47 % der monatlichen Zulage des Gemeinderatsmitglieds, angepasst zum Zeitpunkt der Verordnung.
Gemeindeverordnung von Klaus zum Schutz der öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie Schulhöfe (Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.6.1996). Aufgrund des § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBI. Nr. 40/1985 idgF. wird verordnet: § 1 Geltungsbereich. § 2 Verbote. § 3 Verwaltungsübertretung. § 4 Inkrafttreten.