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Die Verordnung des Gemeinderats von Kötschach-Mauthen vom 11. Dezember 2025 legt die Gebühren für die Gemeindefriedhöfe, die Gebühren für die gemeinschaftlichen Aufbahrungshallen und die Gebühren für Leistungen im Bestattungsfall fest (Friedhofsgebührenverordnung 2026).

Friedhofsgebührenverordnung

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Verordnung der Marktgemeinde Köttschach-Mauthen vom 11. Dezember 2025. Zahl: 6/10a-2025, mit der eine Friedhofsordnung für die gemeindeeigenen Friedhöfe Köttschach, Mauthen und Würmlach erlassen wird. Gemäß § 26 Kärntner Bestattungsgesetz – K-BStG, LGBl. Nr. 61/1971, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 105/2022, wird verordnet.

Friedhofsordnung

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